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Deutsche geben wieder mehr Geld für Urlaub aus. Dies ist auf eine stabile Wirtschaftslage und niedrige Zinsen zurückzuführen

Deutsche geben wieder mehr Geld für Urlaub aus. Dies ist auf eine stabile Wirtschaftslage und niedrige Zinsen zurückzuführen

Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Mehr Geld Deutsche in Reiselaune

Dank besser gefüllter Haushaltskassen gönnen sich viele Bundesbürger laut einer Umfrage wieder mehr Urlaub. Eine stabile Wirtschaftslage mit niedrigen Zinsen und wenig Inflation führen zu einer wachsenden Reiselust.

»Vieles deutet darauf hin, dass die Bundesbürger 2017 noch häufiger unterwegs sein werden als 2016«, sagte Ulrich. Die Stiftung befragte im Dezember 2016 und Januar 2017 repräsentativ rund 4000 Menschen ab 14 Jahren nach ihren Reisen und Plänen für das laufende Jahr. 2016 waren demnach 57 Prozent wenigstens fünf Tage auf Urlaubsreise, im Vorjahr waren dies 54 Prozent. Im Durchschnitt waren die Urlauber fast 13 Tage (12,9) unterwegs - nach 12,6 Tagen 2015 und einem Tief von 12,1 Tagen in den vorherigen beiden Jahren. Die Reisenden gaben von der Fahrt bis zum Souvenir so viel aus wie nie zuvor: laut Umfrage durchschnittlich 1166 Euro nach 1109 Euro 2015.

 
Gespeist wurden die Reisebudgets unter anderem von höheren Verdiensten, die nach vorläufigen statistischen Berechnungen real - nach Abzug der Inflation - 2016 durchschnittlich um 1,8 Prozent gegenüber 2015 gestiegen sind. Von den Befragten unternahmen zwei Drittel eine Reise. Ein Viertel war zwei Mal und jeder Zehnte drei Mal oder noch öfter unterwegs. Dies gönnten sich der Stiftung zufolge insbesondere Ruheständler und Besserverdienende mit mehr als 3500 Nettoeinkommen im Haushalt.
 
Für dieses Jahr sind manche Koffer zumindest gedanklich schon gepackt: 44 Prozent der Befragten wollen wegfahren, jeder Achte demnach mehrmals. Wohin die Hauptreise gehen soll, ist aber für gut ein Drittel noch offen. Ein weiteres Drittel will sie in Europa verbringen. Spanien liegt als Ziel weiter vorn. Knapp ein Viertel will in Deutschland unterwegs sein. Für 2016 gehen Statistiker davon aus, dass die Zahl der Übernachtungen in Deutschland die Rekordmarke von rund 448 Millionen erreicht hat (plus drei Prozent). 2017 erwartet der Deutsche Tourismusverband 2017 im Inland ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis.
 
Nach der derzeitigen Messe Reisen Hamburg (8. bis 12. Februar) mit 850 Ausstellern steuert die Tourismus-Branche auf ihren Jahreshöhepunkt vor: Bei der ITB in Berlin wollen vom 8. bis 12. März mehr als 10 000 Aussteller ihre Urlaubsangebote vermarkten. Ihr Publikum könnte wachsen: Der Umfrage zufolge hat sich der Anteil derer, die 2017 definitiv nicht verreisen wollen, um drei Prozentpunkte auf 18 Prozent verringert.
 
(09.02.2017, dpa)
 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

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