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Sehnsuchtsziel Santorin: Griechenland wurde von den Reiseveranstaltern als absolutes Trendziel der Saison 2017 ausgerufen

Sehnsuchtsziel Santorin: Griechenland wurde von den Reiseveranstaltern als absolutes Trendziel der Saison 2017 ausgerufen

Foto: Philipp Laage/dpa-tmn

Reisen 2017 Ausblick auf die Reisemesse ITB

Die weltweite Unsicherheit hat die Urlauberströme verändert. Auch auf der Reisemesse ITB dürfte die Euphorie erneut gedämpft sein. Urlauber und Veranstalter fragen sich: Wird es 2017 endlich besser?

Das Jahr 2016 war für Urlauber turbulent. Angesichts zahlreicher Anschläge in Europa und einem versuchten Putsch in der Türkei fiel die Reiseentscheidung oft schwer. Viele Urlauber mieden die Türkei, dafür boomten andere Mittelmeerländer wie Spanien und Griechenland.

Auch Städtereiseziele wie Paris und Brüssel litten unter Terror. Große Verunsicherung war die Folge. Wenige Wochen vor der Internationalen Tourismus Börse (ITB) in Berlin Anfang März spricht vieles dafür, dass auch die Saison 2017 unruhig sein dürfte.
 
David Ruetz ist Leiter der ITB und spricht angesichts der globalen Unsicherheit von einer »neuen Realität«, die sich freilich zur neuen Normalität entwickele. Die Zeiten sind chaotisch - und sie werden es wohl bleiben. Das Kongressprogramm der ITB befasst sich entsprechend erneut mit dem Thema Sicherheit und Ängste.

 
»Die Sicherheit wird eine Rolle spielen, aber es wird nicht das alleinbestimmende Thema sein«, glaubt Torsten Schäfer, Sprecher des Deutschen Reiseverbands (DRV), und stützt damit die These vom Gewöhnungseffekt. Und natürlich darf auch der Hinweis nicht fehlen, dass die Reiselust nach wie vor ungebrochen ist. Wohin die Reise geht, ist aber noch nicht ausgemacht.
 
Viele Blicke richten sich auf die Türkei. Immerhin 3,76 Millionen Urlauber aus Deutschland reisten in den ersten elf Monaten des Jahres 2016 in das Land – 
1,7 Millionen weniger jedoch als im Vorjahreszeitraum. Der Terror und auch das Gebaren des Präsidenten Erdogan haben viele Menschen abgeschreckt. Tourismusforscher Prof. Torsten Kirstges von der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven sagt: »Die große Frage ist jetzt: War das nur ein kurzfristiger Einbruch, oder hält die Flaute an?«
 
Für eine definitive Antwort ist es noch zu früh, noch nicht alle Sommerbuchungen sind gemacht. Laut Zahlen des Veranstalters DER Touristik von Ende Januar hält die Flaute in der Türkei aber an: Die Buchungen seien erneut im Minus, sagt René Herzog, CEO für den Bereich Zentraleuropa.
 
Die Badeziele in Spanien mit den Balearen und Kanaren sowie Griechenland dürften unterdessen richtig voll werden. »Griechenland brummt bislang«, sagt Schäfer. Bei den Krisenländern Tunesien und Ägypten ist die Lage hingegen unterschiedlich. Tunesien dürfte 2017 wieder wenige Gäste anlocken. Für Ägypten jedoch beobachtet die Reisebranche einen Aufschwung. »Das Land wird wieder stärker gebucht«, bestätigt Torsten Schäfer.
 
Auch Fernreisen sind ungeschlagen beliebt. Der DRV rechnet mit steigender Nachfrage. Das Partnerland der ITB ist in diesem Jahr Botsuana - als erstes Land im südlichen Afrika überhaupt. Es bietet wunderbaren, aber nicht gerade günstigen Safari-Tourismus. Der Höhepunkt: das Okavangodelta.
 
Offen ist noch, wie sich die USA-Buchungen nach dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump entwickeln. Der Einreisestopp für Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Staaten hat viele verschreckt und empört. »Das erfüllt uns mit Sorge«, sagt DRV-Mann Schäfer.
 
Ungetrübte Urlaubswelten bietet aktuell vor allem die Kreuzfahrt, die immer mehr Reisende anlockt. »Das Wachstum setzt sich fort«, sagt Schäfer. Und auch die Flusskreuzfahrt dürfte 2017 laut DRV eine gute Saison erleben. Nicht zuletzt werden sich auch die deutschen Reiseziele - ob Städte oder ländliche Regionen - in aller Breite auf der ITB präsentieren. Auch wenn nach dem Anschlag von Berlin auch in heimischen Gefilden das Thema Sicherheit eine neue Dimension bekommen hat.

(16.02.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.