fbpx
Griechenland ist diesen Sommer bei Urlaubern besonders beliebt. Das zeigen die hohen zweistelligen Buchungszuwächsen in den Reisebüros

Griechenland ist diesen Sommer bei Urlaubern besonders beliebt. Das zeigen die hohen zweistelligen Buchungszuwächsen in den Reisebüros

Foto: Santi Palacios/dpa

Urlaub 2017 Deutsche reisen wieder mehr

Die Tourismusindustrie hat sich einen Großteil des wichtigen Sommerreisegeschäfts bereits gesichert. Die Nachfrage zieht nach dem schwierigen Jahr 2016 wieder an. Wohin zieht es Sonnenhungrige 2017?

Das Sommerreisegeschäft läuft auf Hochtouren - zur Freude der Tourismusbranche. Hatten im Frühjahr 2016 viele Urlauber wegen der Anschläge in Paris, Istanbul und Brüssel mit Buchungen lange gezögert, melden TUI und Co. nun eine steigende Nachfrage nach Urlaubsreisen.

»Die Lust der Urlauber, diesen Sommer ins Ausland zu reisen, ist in allen unseren Märkten gut, trotz der politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit«, berichtete Thomas-Cook-Chef Peter Fankhauser jüngst bei der Vorlage der Quartalsbilanz. Die Buchungen für den Sommer lägen derzeit insgesamt zehn Prozent höher als vor einem Jahr. Auch der weltgrößte Reisekonzern TUI und DER Touristik berichten von einer wachsenden Nachfrage.

 
Nach Einschätzung der GfK-Konsumforscher stehen die Chancen gut, dass die diesjährige Sommersaison besser als die vorherige ausfällt. Bis einschließlich März lag der Umsatz der klassischen Reisebüros für die schönsten Wochen des Jahres zusammengerechnet 5 Prozent über dem schwachen Vorjahr.
 
Ende März waren bereits 64 Prozent der Sommerbuchungen des Vorjahres erreicht, wichtige Wochen insbesondere im Last-Minute-Geschäft stehen aber noch aus. »Der Juli ist ein wichtiger Buchungsmonat, weil sich dann Kurzentschlossene entscheiden«, sagt GfK-Tourismusexpertin Dörte Nordbeck.
 
Ob die Branche an das Rekordjahr 2015 anknüpfen kann, lässt sich derzeit aber noch nicht absehen. Der Branchenverband DRV rechnete zuletzt im Gesamtjahr mit einem moderaten Plus gegenüber 2016.
 
Gefragt ist diesen Sommer vor allem Griechenland mit bisher hohen zweistelligen Buchungszuwächsen in den Reisebüros. Schon vergangenes Jahr profitierte das Land davon, dass viele Sonnenhungrige nach Anschlägen und politischen Turbulenzen die Türkei mieden.
 
Auch aktuell halten sich Urlauber mit Buchungen für das Land am Bosporus zurück. »Derzeit liegen wir für 2017 unter den vergleichbaren Vorjahreswerten für die Türkei«, heißt es beispielsweise bei DER Touristik.
 
Insgesamt ist der Veranstalter mit den Marken ITS, Jahn Reisen, Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen zufrieden mit den Buchungen. Über alle Zielgebiete liegen die Eingänge für den Sommer 2017 einstellig im Plus«, sagt René Herzog, Chef der DER Touristik Zentraleuropa.
 
Ungebrochen ist die Beliebtheit Spaniens bei deutschen Urlaubern. Seit Jahren steht das Land auf Platz eins der begehrtesten Reiseziele im Ausland. Auch Urlaub im eigenen Land ist Veranstaltern zufolge gefragt. Im vergangenen Jahr war Deutschland mit einem Marktanteil von 30 Prozent das beliebteste Ziel der Bundesbürger für Trips von mindestens fünf Tagen. Indes profitieren Reiseprofis weniger davon, weil viele Urlauber Anreise und Unterkunft im eigenen Land selbst buchen.
 
Ein Comeback erlebte zuletzt Ägypten, nachdem 2016 nur noch knapp 654 000 deutsche Gäste gekommen waren. Die Nachfrage habe sich erholt, berichtet GfK-Expertin Nordbeck. Welche Folgen die jüngsten Terrorangriffe auf die christliche Minderheit in dem Land haben, bei denen mehr als 40 Menschen getötet und 110 verletzt wurden, ist noch unklar.
 
Die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) kommt in der Reiseanalyse 2017 zu dem Ergebnis: »Terror wirkt auf die Reise-Zielwahl und das Reiseverhalten, dämpft aber nicht die allgemeine Reiselust.«


Exotik unter Palmen: Fernreisen liegen im Trend
 
Mehr Flugverbindungen und günstigere Preise treiben die Nachfrage nach Fernreisen an. Im vergangenen Jahr machten die Bundesbürger 5,3 Millionen Urlaubsreisen in Länder außerhalb Europas und des Mittelmeerraumes. Das waren 23 Prozent mehr als 2010, wie aus der Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) hervorgeht. »Immer mehr Menschen können sich den Traum von exotischen Ländern erfüllen. Es gibt mehr Flugverbindungen und Fernreisen sind erschwinglicher geworden«, sagte Martin Lohmann, Geschäftsführer des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT) der Deutschen Presse-Agentur. Der Marktanteil liege mittlerweile bei knapp 8 Prozent (2010: 6,5 Prozent).
 
Am beliebtesten war zuletzt Süd-Ostasien vor Nordamerika. Das leicht gesunkene Interesse an Zielen auf der anderen Seite des Atlantiks führte Lohmann in erster Linie auf den stärkeren Doller zurück, der Trips in die USA verteuert. Dass Urlauber aus Deutschland wegen der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten auf Reisen in die Vereinigten Staaten verzichteten, könne er nicht feststellen.
 
Zwar sind Fernreisen im Vergleich zu einem Urlaub am Mittelmeer oder in Deutschland im Schnitt immer noch teurer. Allerdings sind die Ausgaben für ferne Ziele seit 2010 den Angaben zufolge langsamer gestiegen (plus 15 Prozent) als für Urlaubsreisen insgesamt (plus 20 Prozent). Der Abstand wird also kleiner.
 
Trotz wachsendender Beliebtheit von Bali, Thailand und Co. zieht es die Bundesbürger laut der Analyse von FUR allerdings weiter vor allem in Länder rund um das Mittelmeer sowie nach Deutschland.
 
(19.04.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.