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Mallorca stand schon 2016 ganz oben auf der Liste der beliebtesten Urlaubsziele

Mallorca stand schon 2016 ganz oben auf der Liste der beliebtesten Urlaubsziele

Foto: rp

Studie Die Reiselust der Deutschen bleibt hoch

Spanien statt Türkei: Bilder von Anschlägen auf Reiseziele wie Istanbul wirken auch auf Touristenströme. Während das Land am Bosporus Einbußen hinnehmen musste, stieg das iberische Land in der Gunst deutscher Urlauber.

Die Deutschen sind einer Studie zufolge weiter sehr reisefreudig, suchen sich wegen Terrorgefahr in Ländern wie der Türkei aber neue Urlaubsziele.

»2017 verspricht ebenfalls ein starkes Reisejahr zu werden, die Urlaubslust ist ausgeprägt«, sagte der Tourismusexperte Martin Lohmann zum Auftakt der Stuttgarter Messe »Caravan Motor Touristik« (CMT/ 14. bis 22. Januar).

 
Der Professor stellte eine Studie der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen vor, derzufolge die Menschen in Deutschland 2016 etwa gleich oft gereist sind wie 2015. Allerdings gab es aufgrund der Terroranschläge Verschiebungen bei der Urlauberströmen - anstatt in die Türkei oder nach Ägypten reisten viele Deutsche nach Spanien oder Griechenland.
 
Als einen Grund für die insgesamt positiven Aussichten für die Tourismusbranche nannte Lohmann die gute Konjunktur, wodurch die Menschen im Schnitt mehr Geld haben. 2016 hatten die Menschen in Deutschland nach Lohmanns Einschätzung wie schon im Vorjahr etwa 69 Millionen Urlaubsreisen gemacht und dabei wieder etwa 66 Milliarden Euro ausgegeben. Das sei ein hohes Niveau, betonte der Professor. Etwa zwei von drei Deutschen verreisen jedes Jahr mindestens einmal, zur Jahrtausendwende war es nur jeder Zweite und in den 1980ern nur jeder Dritte. Im Vergleich zu anderen Staaten seien die Deutschen also sehr urlaubsfreudig, sagte Lohmann. »Reisen ist für Deutsche wie Tannenbaumkaufen - das macht man jedes Jahr.«
 
Lohmann betonte, man dürfe die Folgen des Terrors auf das Urlaubsverhalten der Deutschen nicht überbewerten. »Die Urlauber denken durchaus bei der Wahl ihres Reiseortes an die Terrorgefahr - die Reiselust an sich wird dadurch aber nicht gebremst«, sagte er. Wenn es im Reiseziel Terror gebe, habe das zwar eine »heftige Wirkung auf die touristische Nachfrage aus Deutschland«. Aber: »Diese Wirkung ist in der Regel räumlich und zeitlich begrenzt.«
 
Trotz Einbußen bleibe die Türkei ein wichtiges Reiseziel der Deutschen - vom Frühjahr bis Herbst 2016 flogen 4,8 Millionen Passagiere von deutschen Airports in das Mittelmeerland. Das sei zwar ein Minus von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gewesen, aber immer noch etwa die Hälfte der Passagiere nach Spanien und das Doppelte der Passagiere nach Griechenland, sagte Lohmann.
 
Spanien wurde noch beliebter - die Zahl der Passagiere in das iberische Land stieg um 10 Prozent auf rund 9,8 Millionen. Das kräftigste Plus unter den Reisezielen der Deutschen verzeichnete der Studie zufolge die Karibik mit 29 Prozent mehr Passagieren in Maschinen ab einem deutschen Airport. Allerdings ist die Gesamtzahl von knapp 300.000 Fluggästen relativ gering.
 
Auch die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) vermeldete am Freitag positive Zahlen: Im Dezember stiegen die Buchungen für Reisen in der aktuellen Wintersaison im Vergleich zum Vorjahresmonat um 11 Prozent an, Buchungen von Reisen in der Sommersaison gingen 13 Prozent hoch.
 
Nach ihrem Pressetag am Freitag öffnet die Tourismusmesse CMT am Samstag ihre Tore für das Publikum, 220.000 Besucher werden bis zum 22. Januar erwartet. Hinter der Berliner Fachmesse ITB gilt die CMT als wichtigster Treff der Tourismusbranche in Deutschland.
 
(17.01.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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