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REISE und PREISE

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Andrea Warnecke / dpa

Urlaubsziele 2017 Griechenland und Balearen beliebteste Reiseziele

Für den Sommerurlaub 2017 ist die Türkei derzeit kaum gefragt. Stattdessen buchen die Deutschen lieber Griechenland, Bulgarien oder Kroatien. Auch Kreuzfahrten sind bei deutschen Urlaubern immer beliebter. Städtereisen verlieren dagegen aufgrund der jüngsten Ereignisse und Anschläge an Attraktivität. Das zeigt eine GfK-Analyse zum Reiseverhalten der Deutschen.
Für den Sommerurlaub 2017 steht Griechenland bei deutschen Urlaubern hoch im Kurs. Kein anderes Reiseland gewinnt in absoluten Umsatzzahlen derzeit so stark. Griechenland steigt damit nach den Balearen zum zweitstärksten Urlaubsziel im deutschen Markt auf. Im Vergleich zum bislang schwächsten Sommer im Jahr 2012 haben sich die Griechenland-Umsätze im Reisebüro mehr als verdreifacht. Im Mittelmeerraum sind zudem Urlaube in Bulgarien und Kroatien derzeit stark nachgefragt. Für Ägypten ziehen die Buchungen wieder sichtlich an, haben alte Bestmarken aber noch nicht erreicht.
 
Türkei bleibt schwach, Ägypten kehrt zurück
 
Für die Türkei zeichnet sich bislang keine Erholung ab. Im Reisebüro haben sich die mit Türkei-Sommerurlauben erzielten Umsätze im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. Dabei waren die Türkei-Buchungen schon vor einem Jahr von massiven Rückgängen gekennzeichnet. Familien mit Kindern, die ihren Sommerurlaub 2015 noch in der Türkei oder in nordafrikanischen Urlaubsländern verbracht haben, sind im Sommer 2016 überwiegend auf andere Reiseziele ausgewichen. Die Anzahl der Sommerurlaube in Deutschland etwa hat sich bei diesen Familien verdreifacht. Statt in die Türkei reisten sie außerdem verstärkt auf die Balearen, nach Portugal oder Bulgarien. 
 
(04.03.2017, GfK)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.