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Welches Land empfängt die meisten Urlauber? Auf einem Ranking der Welttourismusorganisation landet Frankreich auf Platz eins.

 

Welches Land empfängt die meisten Urlauber? Auf einem Ranking der Welttourismusorganisation landet Frankreich auf Platz eins.

StatistikDas sind die beliebtesten Reiseziele der Welt

Mallorca gilt inoffiziell als das 17. deutsche Bundesland. Es überrascht daher nicht, dass Spanien das beliebteste Auslandsreiseziel der Deutschen ist. Doch welches Land wird weltweit am häufigsten bereist?

Die Deutschen machen am liebsten Urlaub im eigenen Land. Das beliebteste Auslandsreiseziel ist seit Jahren mit Abstand Spanien. Knapp 4,5 Millionen Deutsche reisten 2017 allein nach Mallorca. Doch welches Land ist weltweit das beliebteste? Darüber informiert die Welttourismusorganisation (UNWTO). Demnach liegt Frankreich auf Platz eins - mit 86,9 Millionen internationalen Touristenankünften im Jahr 2017. Auf Rang zwei folgt Spanien mit 81,8 Millionen Ankünften. Auf den weiteren Plätzen befinden sich die USA (75,9 Millionen, hier jedoch Zahlen von 2016), China (60,7 Millionen) und Italien (58,3 Millionen). Im Vergleich zeigt sich: Europa ist das beliebteste Ziel für Auslandsreisen. 671 Millionen internationale Touristenankünfte wurden im vergangenen Jahr gezählt - und damit 51 Prozent aller Ankünfte weltweit. In Asien und der Pazifikregion waren es ungefähr die Hälfte - 323 Millionen (24 Prozent). Nord- und Südamerika kamen zusammen auf 209 Millionen Ankünfte (16 Prozent). Insgesamt zählte die UNWTO 1,323 Milliarden Auslandsreisen. Berücksichtigt werden alle Reisenden, die wenigstens eine Nacht im Ausland verbringen.


(13.09.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.