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Spanien - hier die Caló des Moro bei Santanyí auf Mallorca - wird auch im Sommer 2018 wieder viele deutsche Urlauber anlocken

Spanien - hier die Caló des Moro bei Santanyí auf Mallorca - wird auch im Sommer 2018 wieder viele deutsche Urlauber anlocken

Spanien - hier die Caló des Moro bei Santanyí auf Mallorca - wird auch im Sommer 2018 wieder viele deutsche Urlauber anlocken

Urlaubstrends Die wichtigsten Themen und Trends der ITB

In früheren Jahren bestimmten oft Terror, Unruhen und Krisen die Reisemesse ITB. Das ist 2018 anders.

Thema Nummer 1: Overtourism In immer mehr Regionen regt sich Widerstand gegen Touristenmassen. »Die Einwohner haben das Gefühl, dass ihnen die Stadt nicht mehr gehört«, sagte Frans van der Avert, der Chef von Amsterdam Marketing, auf der ITB. Aus Sicht des Urlaubers stellt sich das Problem simpler da: Es ist einfach extrem voll. Die Ursachen sind vielschichtig. Experten verweisen auf den Boom der Billigflieger und die zunehmende Beliebtheit von Kreuzfahrten. Hinzu kommen Angebote wie Airbnb.

Auf der ITB wurden nun Maßnahmen diskutiert, um dem Massentourismus entgegenzuwirken. Zum einen können Reiseziele versuchen, die Besucherströme besser zu lenken - mit Ticketkontingenten und Online-Reservierungssystemen für Sehenswürdigkeiten zum Beispiel. Denkbar sind auch gesetzliche Beschränkungen für den Bau neuer Hotels oder die Vermietung von Unterkünften. Radikaler ist der Weg, an der Preisschraube zu drehen. Auf Mallorca müssen Urlauber seit 2016 eine Touristenabgabe zahlen, eine Art Ökosteuer zur Erhaltung der Insel.

Thema Nummer 2: Urlaub in Deutschland Deutschland bleibt des beliebteste Reiseziel der Deutschen. Laut der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) führten im Jahr 2017 rund 28 Prozent aller Urlaube von mindestens fünf Tagen Dauer an einen Ort zwischen Ostsee und Alpen. Mit einem Anteil von 5,1 Prozent lag Mecklenburg-Vorpommern dabei das zweite Jahr in Folge knapp vor Bayern (4,9 Prozent). Wenn nicht die Aufenthalte an sich, sondern die Übernachtungen gezählt werden, liegt Bayern mit 94,4 Millionen mit Abstand ganz vorne. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts, wie die Fachzeitschrift »fvw« berichtet. Mecklenburg-Vorpommern folgt hier mit 29,8 Millionen Nächten erst auf Platz sechs - noch hinter Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Berlin. Bei diesen Zahlen sind jedoch auch die Übernachtungen ausländischer Gäste in Deutschland sowie Kurztrips berücksichtigt.

Thema Nummer 3: Urlaub am Mittelmeer Die Länder am Mittelmeer bleiben die beliebtesten Sommerziele der Deutschen im Ausland. Laut der FUR-Analyse lag Spanien 2017 mit 13,1 Prozent an der Spitze. Dahinter folgte Italien mit 8,3 Prozent. Die Türkei machte mit 5,7 Prozent einen Platz gut, überholte Österreich (5 Prozent) und lag deutlich vor Griechenland (3,9 Prozent).

Die Reiseveranstalter beobachten dies nun auch wieder für den Sommer 2018. »Die Nachfrage nach Spanien ist ungebrochen«, heißt es bei Tui Deutschland. Griechenland knüpfe mit zweistelligen Buchungszuwächsen an das gute Vorjahr an. Und die Türkei komme »mit aller Kraft« zurück. Auch bei den Marken von Thomas Cook stellt sich die Lage so dar: Spanien vor Griechenland und Türkei. FTI spricht davon, dass vor allem Familien im großen Stil in die Türkei zurückkehrten - und »Griechenland boomt geradezu«, sagt Geschäftsführer Ralph Schiller.

Auch DER Touristik beobachtet eine Verschiebung vom westlichen ins östliche Mittelmeer. Vor allem die Nachfrage nach Spanien normalisiere sich, heißt es. Alltours beobachtet in Spanien ebenfalls eine »zurückhaltende Buchungsentwicklung«. Vor allem Mallorca und die Kanarischen Inseln hätten das Niveau von 2017 noch nicht wieder erreicht. Türkei und Griechenland legten dagegen kräftig zu.

Thema Nummer 4: Der Kreuzfahrtboom geht weiter So viele Deutsche wie noch nie haben 2017 Kreuzfahrten unternommen: 2,19 Millionen Passagiere aus Deutschland zählten die Reedereien. Das war ein Wachstum von 8,4 Prozent, wie der Kreuzfahrtverband Clia und der Deutsche Reiseverband auf der ITB mitteilten. »2018 erwarten wir dank neuer Schiffe zusätzliche Kapazitäten. Die Voraussetzungen für eine weitere gesunde, positive Entwicklung sind geschaffen«, sagte Karl J. Pojer, Chef von Hapag-Lloyd Cruises und von Clia Deutschland.

Thema Nummer 5: Nach der Air-Berlin-Pleite Die Nachwehen der Air-Berlin-Insolvenz beschäftigten zuletzt die ganze Tourismusbranche - nicht nur andere Airlines, sondern auch die Reiseveranstalter, die Tausende Flüge von Pauschalurlaubern umbuchen mussten. Doch schneller als gedacht sind die Lücken gefüllt. Der Knick bei den Passagierzahlen in Berlin-Tegel und Düsseldorf dürfte schon im Sommer ausgebügelt sein. Und Eurowings, Ryanair und Easyjet bauen ihre Angebote von deutschen Flughäfen kräftig aus.

»Wir sind voll«, sagte Thomas Schnalke, Chef des Düsseldorfer Flughafens, laut »fvw« auf der ITB. Eurowings feierte sich auf der Messe als die »am schnellsten wachsende Airline Europas« mit 30 zusätzlichen Flugzeugen und 70 000 Flügen mehr in diesem Jahr. Und auch Germania teilte zur ITB mit, 50 neue Verbindungen aufzulegen.

(09.03.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.