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Die Deutschen bleiben reiselustig. Einige wollen in diesem Jahr sogar ihr Urlaubsbudget erhöhen

Die Deutschen bleiben reiselustig. Einige wollen in diesem Jahr sogar ihr Urlaubsbudget erhöhen

Tourismusjahr 2018 Rekord bei Ausgaben für das aktuelle Reisejahr

Die Tourismusbranche ist in glänzender Verfassung. In manchen Regionen wird der Erfolg jedoch zum Problem.

Nach einem unerwartet starken Jahr 2017 präsentiert sich die Tourismusindustrie auf der Reisemesse ITB (7. bis 11. März) in Topform. Die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) bescheinigte der Branche glänzende Aussichten für das aktuelle Reisejahr.

Im vergangenen Jahr gaben Deutschlands Urlauber die Rekordsumme von gut 96 Milliarden Euro (Vorjahr: rund 88 Mrd.) aus, wie aus der in Berlin vorgestellten FUR-Analyse hervorgeht.

Danach wollen auch in diesem Jahr wieder 69 Prozent der befragten Bundesbürger sicher oder wahrscheinlich eine Urlaubsreise unternehmen. Nur 11 Prozent (Vorjahr: 12 Prozent) wollen nicht verreisen. Zudem haben 30 Prozent vor, ihr Budget zu erhöhen. Weniger ausgeben als im Jahr zuvor wollen lediglich 13 Prozent der Befragten. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) rechnet damit, dass sich die Bundesbürger in diesem Jahr 1,5 bis 2 Prozent mehr Reisetage leisten.

Laut der FUR-Reiseanalyse zieht es Sonnenhungrige aus Deutschland mehr denn je in die Ferne. 72 Prozent aller Urlaube führten im vergangenen Jahr ins Ausland, so viele wie nie zuvor. Allerdings ist Deutschland selbst mit 28 Prozent weiterhin das wichtigste Reiseziel.

Im Ausland steht Spanien unangefochten an der Spitze. 2017 machten den Angaben zufolge insgesamt 54,1 Millionen Urlauber aus Deutschland 69,6 Millionen Reisen (Vorjahr: 68,7 Mio). Hinzu kamen 82,1 Millionen Kurztrips (Vorjahr: 80,5 Mio.) von 34,3 Millionen Reisenden.

Auch weltweit boomt der Tourismus. Die Zahl der Auslandsreisen wird laut der Prognose des World Travel Monitor 2017/2018 in diesem Jahr um rund 5 Prozent zunehmen. Das wäre ein etwas geringerer Anstieg als 2017. Im vergangenen Jahr wurden demnach global 1,152 Milliarden Auslandsreisen gezählt, ein Plus von 6,5 Prozent im Vergleich zu 2016.

Das bedeute innerhalb eines Jahres 81 Millionen mehr Reisen über die Grenzen des eigenen Landes hinweg – eine Zahl, die der Bevölkerung Deutschlands entspreche, sagte der Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft IPK International, Rolf Freitag.

Freitag sprach von einem »fantastischen globalen Reisejahr« 2017, was angesichts der Furcht vor Terroranschlägen so nicht erwartet worden sei. Die Sorge über den Terrorismus habe abgenommen. In der Befragung gaben 63 Prozent der Reisenden an, dieser habe keinen Einfluss auf die Auswahl ihres Ziels. Im Jahr 2016 hatten Terroranschläge in beliebten Tourismusregionen die Reiselust der Menschen gedämpft.

Gemessen an der Zahl der Reisenden lagen weltweit erstmals die Chinesen auf Platz eins, dicht gefolgt von den US-Amerikanern. Auf Platz drei landeten die Deutschen, dahinter die Briten und Franzosen. Topziele internationaler Gäste waren Spanien, die USA, Deutschland, Frankreich und Italien.

In einigen beliebten Städten und Regionen sorgt der Massentourismus inzwischen allerdings für Proteste der Einheimischen. Nach Einschätzung des Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft, Michael Frenzel, handelt es sich aber um »kein flächendeckendes Problem«. In den meisten Regionen dieser Welt habe der Tourismus eine positive Wirkung. »Dennoch sind wir als Branche gefordert, um nicht Opfer unseres eigenen Erfolges zu werden.«

Bei den Deutschen scheiden sich die Geister bei der Frage, wie viele andere Touristen sie im Urlaub antreffen möchten. 36 Prozent bevorzugen nach Angaben der FUR eher Ziele abseits der Touristenzentren, 32 Prozent zieht es in beliebte Urlaubsgebiete. Besonders betroffen von überbordendem Tourismus sind aus Sicht der Reisenden weltweit laut IPK Mexiko-Stadt, Shanghai und Venedig.

(08.03.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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