fbpx
Die Verunsicherung aufgrund des Brexits und globaler Handelskonflikte dämpft einer Umfrage zufolge die Reiselust der Menschen in Deutschland

Die Verunsicherung aufgrund des Brexits und globaler Handelskonflikte dämpft einer Umfrage zufolge die Reiselust der Menschen in Deutschland

Urlaub 2020 Gibt es einen kleiner Dämpfer für die Reiselaune?

Die Deutschen reisen gerne und viel. Eine gute Arbeitsmarktlage, steigende Einkommen sowie Niedrigzinsen haben einen positiven Einfluss auf das Reiseverhalten. Nach Angaben der Deutschen Tourismuswirtschaft ist die Dynamik zum Vorjahr jedoch abgeschwächt.

Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) planen die Bundesbürger für das kommende Jahr rund 0,5 Prozent mehr Reisetage als 2019. Damit habe sich die Dynamik gegenüber dem Jahreswechsel 2018/2019 abgeschwächt, liege aber nach wie vor auf einem positiven Level.

In diesem Jahr sank die Zahl der privaten Reisetage nach ersten Daten demnach um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 1,704 Milliarden. Zwar unternahmen die Menschen mehr mehrtägige Trips (plus 2 Prozent), allerdings machten sie weniger Tagesausflüge (minus 6 Prozent). Durch das Minus bei den Tagesausflügen sei man knapp an einem neuen Rekordjahr vorbeigeschrammt, erläuterte BTW-Präsident Michael Frenzel. «Die viel herbeigeredete Flug- und Kreuzfahrtscham spiegelt sich im Reiseverhalten nicht wider.»

Die Entwicklung der Reiselaune spiegelt den Angaben zufolge die allgemeine Verbraucherstimmung wider. Brexit und internationale Handelskonflikte verunsicherten die Beschäftigten in der Exportnation Deutschland. Positiv wirkten hingegen die weiterhin gute Lage auf dem Arbeitsmarkt, steigende Einkommen sowie Niedrigzinsen.

Der BTW-Index umfasst Kurzausflüge, Tagestrips sowie Mehrtagesreisen - ob Verwandtenbesuch in Deutschland, Strandurlaub am Mittelmeer, oder Kreuzfahrten. Der Index wird zwei Mal im Jahr veröffentlicht. Grundlage ist unter anderem der monatliche GfK-Konsumklimaindex, für den etwa 2000 Verbraucher befragt werden. Die Turbulenzen aufgrund der Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook im September fanden keinen Eingang in die Befragung. Große Veranstalter hatten jüngst aber von steigenden Buchungszahlen für den Winter und die wichtige Sommersaison 2020 berichtet.

(18.12.2019, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.