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36 Prozent derjenigen, die einen Urlaub planen, wollen innerhalb Deutschlands verreisen. Das ergab eine Umfrage

36 Prozent derjenigen, die einen Urlaub planen, wollen innerhalb Deutschlands verreisen. Das ergab eine Umfrage

Umfrage Sommerurlaub 2020- viele planen eine Nummer kleiner

Erst war lange unklar, ob es überhaupt eine Urlaubssaison 2020 geben kann. Jetzt fragen sich viele, wie sich Verreisen und Erholung in Corona-Zeiten wohl anfühlen werden - wird's trotz allem schön? So ist die Stimmung der Menschen in Deutschland zu Beginn der Ferienzeit.

Zum Start der Reisesaison erwarten neun von zehn Bundesbürgern ein getrübtes Urlaubsvergnügen. Insgesamt rechnet jeder Dritte mit «starken» (22 Prozent) oder «sehr starken Einschränkungen» (11 Prozent) seiner sonst oft schönsten Zeit des Jahres.

Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur. Dass ihr Urlaub wegen der Corona-Krise «etwas eingeschränkt» sein wird, erwartet eine Mehrheit von 54 Prozent derjenigen Befragten, die in Urlaub fahren wollen. Einen Urlaub wie in normalen Zeiten erhoffen sich immerhin 9 Prozent. Für einige dürften die bisherigen Pläne - kurz vor Ferienbeginn - nochmal umgeschmissen worden sein.

Freude auf die Urlaubszeit überwiegt

Maskenpflicht in Zügen und Flugzeugen, Einbahnstraßen-Regeln und Sitzplatz-Ampeln auf Fährschiffen, Abstandsregeln an Stränden und in Restaurants, ein eingedampftes Freizeitprogramm in Touristenorten - der Urlaub 2020 wird sich für viele anders anfühlen als gewohnt. Dennoch: «Bei mir überwiegt die Freude auf die Ferien- und Urlaubszeit», berichten 14 Prozent über ihre persönliche Stimmungslage. «Ich bin euphorisch und kann die Urlaubszeit gar nicht erwarten», sagen sogar 4 Prozent.

«Ich bin dieses Jahr überhaupt nicht in Urlaubsstimmung» antwortet dagegen mehr als jeder dritte Befragte (35 Prozent). Von «gemischten Gefühlen» sprechen 22 Prozent derjenigen, die Urlaub machen wollen.

Einen ähnlich üppigen Urlaub wie in den Vorjahren erwarten 18 Prozent. «Ich habe dieses Jahr größere Urlaubspläne als in den Vorjahren» sagen 5 Prozent. Kleinere Urlaubspläne als zuletzt hat jeder Fünfte (21 Prozent). 51 Prozent aller Befragten sagen, in diesem Jahr noch keine Urlaubspläne zu haben.

30 Prozent der Urlaubswilligen planen Reise ins Ausland

Von denjenigen, die einen Urlaub planen, wollen 36 Prozent innerhalb Deutschlands verreisen, 30 Prozent - trotz Corona - noch im Laufe des Jahres ins Ausland. Innerhalb der eigenen Region wollen 11 Prozent verreisen, Urlaub daheim planen 20 Prozent.

Die Osterreisezeit fiel wegen Corona in diesem Jahr komplett aus. Nutzen viele die Sommerreisezeit, um sich für den ausgefallenen Frühjahrsurlaub zu entschädigen? Ja, sagt rund jeder Fünfte, der einen Urlaub plant. 14 Prozent wollen nun «etwas größer» Urlaub machen, 5 Prozent sogar «deutlich größer». Dass sie die ausgefallene Osterreise nicht mit einem längeren oder teurerem Urlaub kompensieren wollen, sagen 79 Prozent von sich.

Einschränkungen an Urlaubsorten trüben die Stimmung

Dass es in vielen Urlaubsorten wegen Corona weniger touristische und gastronomische Angebote als gewohnt geben dürfte, trübt die Stimmung bei einigen. «Eher negativ» finden das 26 Prozent, «sehr negativ» sagen weitere 10 Prozent. Ein knappes Drittel (29 Prozent) der Befragten sieht weniger touristische Angebote als sonst «eher positiv» oder sogar «sehr positiv» - schließlich dürfte das wohl auch weniger Trubel in den Urlaubsorten mit sich bringen.

Besonders für Menschen aus dem Kreis Gütersloh dürfte die Urlaubsplanung zusätzlich zu den bisherigen Einschränkungen ins Wanken geraten sein: Unmittelbar vor Ferienbeginn in NRW sind Reisende aus dem Kreis nicht mehr überall willkommen - wegen des massiven Corona-Ausbruchs beim Fleischkonzern Tönnies. Niedersachsen kündigte am Mittwoch ein Beherbergungsverbot für Touristen aus der Region an, die keinen negativen Corona-Test vorweisen können. Bayern und Schleswig-Holstein brachten bereits angekündigte Einschränkungen auf den Weg.

(25.06.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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