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Haben Flugpassagiere Hunger oder Durst, müssen sie immer öfter die Kreditkarte zücken

Haben Flugpassagiere Hunger oder Durst, müssen sie immer öfter die Kreditkarte zücken

Foto: Maurizio Gambarini/dpa

Umsonst-Essen Ade Premium-Airlines kopieren Billigflieger

Im Flugzeug ist die freie Mahlzeit längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Immer häufiger gibt es auch bei Premium-Airlines ein Essen nur noch gegen Bares.

Nur eine Olive und 40.000 US-Dollar sparen – mit dieser Berechnung hat die US-Gesellschaft American Airlines schon vor 30 Jahren die Kosten der Verpflegung an Bord in den Fokus gerückt.

Wenn jeder Passagier nur eine Olive weniger im Salat hat, konnte die Airline 40.000 Dollar sparen. Billigflieger langen Passagieren für Essen an Bord längst in die Tasche. Nun streben auch Premium-Airlines auf Kurz- und Mittelstrecken in diese Richtung.

 
Wer auf einem Flug der spanischen Iberia Hunger hat, muss schon die Kreditkarte zücken, bei British Airways wird in der Economy-Klasse seit Anfang des Jahres selbst für die Flasche Wasser kassiert. Die zur Lufthansa gehörende Swiss denkt über Bezahlessen zumindest nach. Die Airline will die Überlegungen jetzt nicht weiter ausführen, aber Operativchef Markus Binkert sagte schon: »Vorstellbar ist, dass man zuerst einmal irgendwo im Lufthansa-Konzern einen Test macht, um zu sehen, wie es ankommt.«
 
Die Airlines verkaufen das als Win-win. Statt fade Pasta gebe es künftig edle Auswahl. Etwa British Airways: »Die erste Airline, die frischere, gesündere Snacks und Leckereien auf Kurzstrecken anbietet«, hieß es. Von 2,60 Euro für eine Tasse Tee war nicht die Rede. Swiss-Mann Binkert lobt das Bezahlmodell ebenfalls: »Mir wäre als Passagier manchmal lieber, für ein hochwertiges Angebot mit Auswahl zu bezahlen als etwas inklusive zu bekommen, das ich gar nicht haben möchte«, meint er.
 
»Es gibt viel Preisdruck durch die Billigkonkurrenz«, sagt Ruxandra Haradau-Döser, Airline-Analystin vom Finanzdienstleister Kepler Chevreux. Für viele Kunden sei gerade auf kurzen Strecken der Preis das wichtigste Kriterium. Folglich haben auch etablierte Anbieter wie Lufthansa oder Air France ihre früheren Pauschalpreise in Einzelteile zerlegt. »Wenn die Premium-Airlines es auf der Kurzstrecke schaffen, auch durch Einsparung von Essen den Preis niedrig zu halten, dann funktioniert es«, meint Haradau-Döser.
 
Der Airlineverband IATA in Genf schätzt, dass zwei bis drei Prozent der Kosten bei Fluggesellschaften auf Essen und Trinken entfallen. Zudem werde ohne eine Mahlzeit für jedermann an Bord Gewicht gespart, was den Treibstoffverbrauch senkt, und die Maschinen seien schneller wieder startklar – alles Kostenfaktoren.
 
Das sei eine Milchmädchenrechnung, kritisiert Jeremy Clark, Catering-Berater für Airlines. Das kulinarische Angebot an Bord sei ein Imagefaktor. »Was sie durch ein gutes Essensangebot gewinnen, übersteigt bei weitem die Kosten«, sagte er bei einer Lebensmittel-Messe in Paris. »Fragen Sie, was jemand gestern in der Kantine gegessen hat, und er weiß es nicht mehr. Aber was er vor sechs Monaten im Flugzeug hatte? Da erinnert sich der Gast meist genau.«
 
Reto Hess, Analyst der Schweizer Bank Credit Suisse, ist ebenfalls skeptisch: »Die Premium-Airlines bewegen sich damit weiter in Richtung Niveau der Low Cost-Anbieter«, sagt er. Auch ohne freie Snacks und Getränke könnten sie kaum so billige Tickets anbieten wie die Billigflieger. »Man muss achtgeben, welchen Mehrwert man bietet, damit der Kunde sich wohlfühlt und bereit ist, mehr zu zahlen.«
 
Beim weltgrößten Airline-Caterer, der Lufthansa-Tochter LSG Sky Chefs, hat man auf den Trend reagiert und mit dem ehemaligen Start-up Retail inMotion einen Anbieter übernommen, der für die Airline-Kunden den kompletten Bordverkauf abwickelt. Neben Essen und Getränken werden auch Geschenke, Spielzeuge und Media-Angebote unter das fliegende Volk gebracht.
 
Großgeworden sind die Iren beim größten europäischen Billigflieger Ryanair, haben inzwischen aber rund 30 Fluggesellschaften als Kunden, unter anderem die Latam aus Südamerika. Bei der Lufthansa-Billigtochter Eurowings ist ein sogenanntes Hybridmodell installiert, das in den höheren Buchungsklassen den gewohnten Service bietet und gleichzeitig den Sparfüchsen Sandwiches, Wraps, Drinks oder Salate gegen Bares anbietet.
 
Nicht nur auf der Langstrecke, sondern auch bei Urlaubsflügen ans Mittelmeer funktionieren zudem Pre-Order-Systeme, bei denen sich die Passagiere gegen Bezahlung selbst ein Menü zusammenstellen können. Die Fluggesellschaften agieren dabei mit bekannten Gastro-Marken wie Do&Co bei Austrian oder Sansibar bei Air Berlin.
 
In den USA beobachten die Caterer LSG Sky Chefs und Konkurrent Gate Gourmet einen Rückwärtstrend. In den Staaten war das Geschäft mit der Bordverpflegung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 nahezu zusammengebrochen. Zumindest auf den Flügen von Küste zu Küste gebe es inzwischen in allen Klassen wieder freie Mahlzeiten, berichtet LSG-Sprecherin Josefine Corsten. In anderen Märkten wie Afrika oder Asien besitze Essen ohnehin einen viel höheren Stellenwert. Daher werde dort die Vollverpflegung weder von den Fluggesellschaften noch von den Passagieren in Frage gestellt.
 
Selbstverpflegung im Flieger erlaubt
 
Viel Geld für Essen im Flugzeug ausgeben – das muss nicht sein. Denn Selbstverpflegung an Bord ist erlaubt, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Wer nicht genug trinkt, könne Gesundheitsprobleme bekommen. Wichtig ist aber, sich an die Sicherheitsbestimmungen zu halten: Fluggäste dürfen nur Behälter mit Flüssigkeiten bis zu 100 Milliliter durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen. Deswegen werden Getränke am besten erst danach gekauft - was an den meisten Flughäfen allerdings auch nicht billig ist.
 
Auch bei Essen im Handgepäck gilt übrigens die Regel mit den 100 Millilitern: Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg scheiterte jüngst ein Fluggast, der 272 Gramm Büffelmozzarella, 155 Gramm Nordseekrabbensalat und 140 Gramm »Flensburger Fördetopf« mit ins Flugzeug nehmen wollte. An der Sicherheitskontrolle kam er damit nicht durch. Die Leckereien seien Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, so das Gericht (Az.: OVG 6 B 70.15.). Besser sind also feste Speisen wie zum Beispiel Butterbrote oder Äpfel.

(03.04.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.