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Sebastian KahnertVerbraucherschutz Selbstverpflegung im Flieger ist erlaubt
Auf vielen Flügen kosten Getränke und Speisen extra und meistens nicht wenig. Aus Sicht von Verbraucherschützern dürfen Passagiere auch mitgebrachte Lebensmittel verzehren. Worauf ist dabei zu achten?
Reisende dürfen sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) an Bord eines Flugzeugs selbst verpflegen. Bei einigen Fluggesellschaften sind Essen und Getränke im Flieger teuer. Verpflegung sei aber wichtig, etwa aufgrund trockener Kabinenluft.
So heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. Wer nicht genug trinkt, könne Gesundheitsprobleme bekommen. Außerdem leiden viele Menschen an chronischen Krankheiten wie Diabetes oder Allergien und können nicht auf angebotene Speisen zurückgreifen.
Wichtig sei aber, sich bei der Mitnahme von Speisen an die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu halten. Die VZB empfiehlt, Getränke auf den Flughäfen nach der Sicherheitskontrolle zu kaufen, da Flüssigkeiten in Behältern von mehr als 100 Milliliter nicht durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden dürfen.
(15.02.2017, dpa/tmn)