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REISE und PREISE

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Christian Charisius/dpa

Dress-Code an Bord Kleidung im Flieger an Zielortsitten anpassen

Kurze Sommerkleidung oder dezentes Freizeit-Outfit? Reisende tragen auf einem Flug oft Kleidung, die bequem und auf die erwarteten Temperaturen abgestimmt ist. Einiges wird dabei jedoch außer Acht gelassen.
Wenn Reisende ihre Kleidung für die Zeit im Flugzeug heraussuchen, sollten sie sich an den modischen Sitten am Zielort orientieren. Doch das ist noch nicht alles.
 
Die kühlere Temperatur in der klimatisierten Passagierkabine darf nicht unterschätzt werden, warnt Daniel Flohr, Referent bei der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO). Drei Tipps des Experten, der selbst als Flugbegleiter bei der Deutschen Lufthansa im Einsatz ist:
 
Zielgebiet: »Die Frage, die man sich vor einem Flug und vor dem Kleiderschrank stellen sollte, ist immer: Wo fliege ich hin? Was ist das Angemessenste an meinem Ziel?« empfiehlt Flohr. Zum Beispiel im Nahen Osten im Minirock und mit einem Bikinitop aus dem Flugzeug zu steigen, sei »vielleicht nicht die schlaueste Idee«. Oft habe man an seinem Zielflughafen keine Möglichkeit, sich schnell umzuziehen. Ein guter Tipp sei es daher, sich schon im Flugzeug so zu kleiden, dass es vor Ort passt. Außerdem helfe es dem Passagier »auch für das allgemeine Wohlbefinden an Bord, wenn man unterwegs nicht von anderen Passagieren angesprochen werden möchte, wie man denn aussehe«.
 
Klimaanlage: Ob auf Kurzstrecken- oder auf Langstreckenflügen, die Klimaanlagen an Bord kühlen die Kabine auf frische Temperaturen herab. »Ich persönlich sehe immer wieder auch Gäste mit kurzen Hosen. Das wäre mir persönlich zu frisch«, sagt Flohr. An Bord gebe es nur eine bestimmte Anzahl Decken, irgendwann seien die verteilt. »Ein Tuch, ein Schal, ein Pullover, ein Cardigan, eine Strickjacke: So etwas im Handgepäck zu haben, ist immer eine gute Idee.«
 
Sicherheit: Es kommt zwar extrem selten vor, dass ein Flugzeug schnell geräumt werden muss. Aber wenn es dazu kommt, darf die Kleidung für die Passagiere nicht zum Hindernis werden. Gäste sollten nichts tragen, womit sie irgendwo hängen bleiben könnten. Es ist also gut, zum Beispiel auf Tops oder Jacken mit kleinen Ketten daran zu verzichten. Und wer sichergehen möchte, dass er in jeder Lage seine Schuhe tragen darf, sollte besser flache Modelle statt solche mit hohen Absätzen wählen. Wenn die Flugbegleiter in einem Notfall genug Zeit haben, eine Evakuierung vorzubereiten, »werden Gäste mit hohen Schuhen gebeten, diese auszuziehen und auch nicht mitzunehmen«.
 
»Dass einem Passagier das Mitreisen verweigert wird, weil er aus Sicht des Kabinenpersonals gegen Kleidervorschriften verstößt, sei zumindest bei zahlenden Gästen nicht zu erwarten«, sagt Flohr. In den USA hat United Airlines zwei Mädchen nicht mitfliegen lassen, weil diese Leggings trugen. Sie waren aber mit einem besonderen Ausweis für Angehörige und Freunde von United-Mitarbeitern unterwegs – einer Gruppe von Passagieren, für die ein spezieller Dresscode gilt.
 
(28.03.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.