fbpx
Bereits 2015 konnten Besucher der Internationalen Reisemesse ITB in virtuelle Welten tauchen

Bereits 2015 konnten Besucher der Internationalen Reisemesse ITB in virtuelle Welten tauchen

Foto: Rainer Jensen / dpa

ITB Berlin Reiseziele jetzt auch virtuell ansehen

Sie gilt als großes Reisebüro: Bei der ITB präsentieren sich Ferienziele von allen Kontinenten. Die Branche diskutiert tiefe Umbrüche. Und eine spezielle Weltreise findet in Berlin ihr Ende.

Nashörnern begegnen und Berge besteigen am Messestand: Jetzt erobern Virtual-Reality-Brillen die Internationale Tourismus-Börse (ITB) - Katalog und Prospekt war gestern.
 
Ob durchs Brandenburger Tor, auf Safari in Tansania oder auf den Kilimandscharo - die Reisemesse lässt ihre Gäste in diesem Jahr in virtuelle 3D-Welten abtauchen. 180 Urlaubsregionen präsentieren sich auf der Reisemesse, dem traditionellen Saisonauftakt der Tourismusbranche in Berlin.
 
180 000 Besucher werden auf der ITB bei ihre 51. Ausgabe (8.bis 12. März) erwartet - und die sind anspruchsvoller geworden, was die Präsentation von Urlaubszielen angeht. Einen digitalen Strand-Spaziergang haben viele Reisende längst hinter sich, bevor sie in den Flieger steigen. Auch Hotels lassen sich im Internet virtuell begehen. Deshalb haben viele ITB-Aussteller ihre Stände technisch aufgemotzt. »Alles was mit Internet zu tun hat, spielt in der Reisebranche eine immer größere Rolle«, sagt Messe-Manager Martin Buck.
 
Große Hoffnung haben die Vertreter Botswanas. Das diesjährige Messe-Partnerland wirbt mit der Kalahari-Wüste, dem Okavango-Becken, Lagunen und seinem Wildtierreichtum - Nashörner, Elefanten, Zebras, Löwen und Giraffen. Weltweit habe sich die Wildtierpopulation in den vergangenen vierzig Jahren halbiert, sagt Botswanas Botschafterin in Deutschland, Tswelopele Moremi. In ihrem Land aber sei sie gewachsen.
 
35 000 Deutsche hätten das Land im Süden Afrikas vergangenes Jahr besucht. Von Tänzern bis zu Korbflechtern bringt Botswana Folklore und traditionelles Handwerk nach Berlin, um mehr Besucher zu locken.
 
Andere Sorgen haben die türkischen Aussteller, die zusammen wieder die größte Landesgruppe ausmachen. In der Türkei brachen die Buchungen aus Deutschland im vergangenen Jahr unter dem Eindruck von Terroranschlägen ein. Das Land hat seine Präsenz in Berlin vergrößert und füllt nun eine ganze Halle. Mehr Aussteller kommen auch aus Asien, vor allem aus dem arabischen Raum, wie Buck sagte.
 
Dass die 26 Hallen wieder ausgebucht sind, zeige, dass die internationale Reiseindustrie trotz politischer Unwägbarkeiten Wert auf den persönlichen Austausch lege, meint ITB-Chef David Ruetz. Zwei Drittel der Besucher sind üblicherweise Fachleute - ihnen sind die ersten drei Messetage vorbehalten, bevor am Wochenende des 11. und 12. März die Hallen für alle Interessierten öffnen.
 
Die politischen Umwälzungen weltweit und der digitale Wandel - sie stehen auch im Zentrum des Kongressprogramms. Die Themen reichen von Sicherheit auf Reisen bis zur Frage, wie Kunden auf dem Smartphone noch besser erreicht werden können. Überschrift des Schwerpunkts: »Disruptive Travel - Das Ende alter Gewissheiten«. Hinzu kommen Trendthemen wie Halal-Tourismus, Nachhaltigkeit und spezielle Angebote für Schwule und Lesben. In den Messehallen bildet der Medizintourismus erstmals ein eigenes Segment.
 
»An einem Tag die Welt entdecken«, werben die Veranstalter für die ITB. Eine ganz spezielle Weltreise geht am letzten Messetag jedoch nach zweieinhalb Jahren zu Ende: Die frühere Rennfahrerin Heidi Hetzer kehrt nach Berlin zurück, wo sie im Sommer 2014 mit ihrem Oldtimer aufgebrochen war. Bevor die Berlinerin, die in diesem Jahr 80 Jahre alt wird, ihr Ziel Brandenburger Tor ansteuert, will sie auf dem Messegelände Halt machen.
 

Zahlen und Fakten zur 51. ITB
 
Im Jahr 1966 war die Reisemesse ITB noch klein. Zum Auftakt kamen neun Aussteller aus fünf Ländern, für die sich 250 Fachbesucher interessierten. Im vorigen Jahr waren es dann 10 000 Aussteller aus 187 Ländern und Regionen sowie rund 180 000 Besucher, davon 120 000 Fachleute. Die Messe erwartet nun, dass an den fünf Messetagen (8. bis 12. März) Geschäfte im Volumen von rund sieben Milliarden Euro abgeschlossen werden. Offizielles Partnerland ist in diesem Jahr Botswana. Der Messekongress beschäftigt sich mit der Digitalisierung und politischen Umbrüchen in der Welt.

(07.03.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.