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Das Kreuzfahrtschiff Aida Nova fährt mit emissionsarmem Flüssiggas (LNG). Jetzt wird ein Schwesterschiff mit LNG-Antrieb gebaut

Das Kreuzfahrtschiff Aida Nova fährt mit emissionsarmem Flüssiggas (LNG). Jetzt wird ein Schwesterschiff mit LNG-Antrieb gebaut

Kreuzschifffahrt Aida will 2021 zweites LNG-Schiff in Betrieb nehmen

Aida Cruises will 2021 ein weiteres Kreuzfahrtschiff in Dienst stellen, das mit emissionsarmem Flüssiggas (LNG) betrieben wird. Der erste Stahlschnitt für den Neubau erfolgte inzwischen auf der Meyer Werft in Papenburg.

Das Schwesterschiff der «Aidanova» soll 337 Meter lang und 42 Meter breit sein. Auf den 20 Decks sind 2600 Kabinen geplant. Die «Aidanova» ist wegen ihres LNG-Antriebes als erstes Kreuzfahrtschiff mit dem Umweltsiegel «Blauer Engel» ausgezeichnet worden.

Ziel der Kreuzfahrtreederei ist es, dass 2023 die Hälfte aller Gäste auf Schiffen reist, die mit emissionsarmem Flüssiggas betrieben werden. Die Kreuzschifffahrt gilt unter anderem wegen des Einsatzes von Schweröl und entsprechend hohen Emissionswerten als besonders umweltschädlich.

(23.08.2019, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.