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REISE und PREISE

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Kay Nietfeld / dpa

Aida Die Reederei meidet wohl auch 2018 die Türkei

Kreuzfahrt-Urlauber müssen im nächsten Jahr weiterhin mit Routenänderungen rechnen. Aida wird im Mittelmeerraum vermutlich immer noch nicht alle Länder ansteuern. Schuld ist die unsichere Lage.
Aida wird voraussichtlich auch 2018 die Türkei und Ägypten meiden. »Derzeit finalisieren wir das Routing für 2018. Da sieht es nicht nach einer Rückkehr aus«, sagte Felix Eichhorn, Präsident von Aida Cruises, im Interview mit dem Fachmagazin »fvw« (Ausgabe 4/2017).
 
Das ließe sich zwar unterjährig für Teilabschnitte oder einen begrenzten Zeitraum ändern. »Allerdings müssen Gäste diese Häfen auch nachfragen - das sehen wir aktuell nicht.« Die Voraussetzung für eine Rückkehr sei, dass es für einen gewissen Zeitraum in der Region keine Zwischenfälle mehr gebe.
 
Aida Cruises hat die Türkei im aktuellen Katalogzeitraum bis April 2018 überhaupt nicht mehr im Programm. Auch viele andere Reedereien steuern das Land wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr an. In der Türkei gab es in den vergangenen Monaten mehrere Terroranschläge. 
 
(27.02.2017, dpa)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.