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REISE und PREISE

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Aida Cruises Wo die Kreuzfahrtschiffe 2018/19 fahren

Die »Perla« fährt erstmals in der Karibik, die »Prima« in den Orient.

Die Kreuzfahrtreederei wird auch im Winter 2018/19 keine wöchentlichen Abfahrten ab Hamburg anbieten. Bereits im kommenden Winter fahren weder »Aida Prima« noch »Aida Perla« von der Hansestadt aus, sondern rund um die Kanaren und im westlichen Mittelmeer. Nun fährt die »Perla« im Winter 2018/19 erstmals in der Karibik, die »Prima« ist im Orient unterwegs, wie die Reederei mitteilte.

Für die Saison bis April 2019 hat Aida unter anderem neue Seereisen mit der »Aida Vita« von Singapur nach Australien und Indonesien sowie zu den Philippinen, nach Vietnam und Hongkong aufgelegt. Die »Aida Blu« ist an sieben Terminen im Indischen Ozean unterwegs. Wie bereits angekündigt, wird der nächste Flottenzugang von Aida, die »Aida Nova«, in der Premierensaison ab Dezember 2018 rund um die Kanaren und Madeira unterwegs sein. Im Programm stehen siebentägige Kreuzfahrten ab/bis Gran Canaria oder Teneriffa. Der neue Aida-Katalog umfasst Reisen von Februar 2018 bis April 2019.
 
(27.10.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.