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Ab Frühjahr will der Kreuzfahrtanbieter TUI Cruises wieder alle sieben Schiffe im Einsatz haben

Ab Frühjahr will der Kreuzfahrtanbieter TUI Cruises wieder alle sieben Schiffe im Einsatz haben

Kreuzfahrt Ab Frühjahr sollen alle sieben TUI-Schiffe wieder fahren

Seit Ende Juni bietet TUI Cruises zwar wieder Fahrten in Nord- und Ostsee an, aber vom üblichen Kreuzfahrtprogramm ist wegen der Corona-Krise nicht viel übrig geblieben. Was ist für 2021 geplant?

Der Kreuzfahrtanbieter TUI Cruises will nach dem langsamen Wiederbeginn ab dem Frühjahr wieder Fahrten auf allen Schiffen seiner Flotte anbieten. «Wir hoffen, spätestens im Frühjahr 2021 wieder mit allen sieben Schiffen unterwegs zu sein, mit etwas weniger Auslastung und den passenden Gesundheitskonzepten», sagte Unternehmenschefin Wybcke Meier der Zeitung «Welt am Sonntag».

Nach dem Stillstand von Kreuzfahrten wegen der Corona-Pandemie hatte TUI Cruises fast die ganze Flotte in der Nordsee geparkt. Seit Ende Juni dieses Jahres bietet das Unternehmen wieder Reisen in Nord- und Ostsee an. An diesem Wochenende soll ein weiteres Schiff in Griechenland wieder Gäste aufnehmen. TUI betreibt die Schiffe «Mein Schiff» mit den Nummern eins bis sechs und die «Mein Schiff Herz».

«Was die Finanzen anbetrifft, haben wir unsere Hausaufgaben gemacht und werden daher auch diese Phase mit weniger Schiffen und geringerer Auslastung überstehen», sagte Meier der Zeitung. Noch seien rund 60 Prozent aller Mitarbeiter in Kurzarbeit. In der Wintersaison wolle das Unternehmen Reisen zu weiteren Zielen anbieten, selbst wenn für diese derzeit noch Reisewarnungen oder -Hinweise der Bundesregierung gelten. Sie sei zuversichtlich, dass im Winter Reisen zu den Kanaren möglich sein werden.

Die Reederei Aida Cruises will nach mehrfachen Verschiebungen jetzt ab Anfang November wieder Kreuzfahrten anbieten.

(15.09.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.