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REISE und PREISE

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Philipp Laage

Kreuzfahrten Welche Reedereien laufen die Türkei an

Die Reedereien ziehen ihre Konsequenzen aus den Anschlägen in der Türkei: Einige haben das Land komplett aus ihren Kreuzfahrt-Katalogen gestrichen. Welches Unternehmen noch Anläufe anbietet, zeigt die folgende Übersicht.
Die Türkei und vor allem die Metropole Istanbul waren bis vor einigen Monaten ein sehr beliebtes Kreuzfahrtziel. Nach mehreren Anschlägen hat sich das allerdings geändert. Viele Reedereien meiden das Land oder zumindest Istanbul. Ein Überblick:
 
Aida Cruises: Die Reederei aus Rostock hat seit längerem die Türkei komplett aus dem Reiseprogramm genommen. Im aktuellen Katalogzeitraum bis April 2018 gibt es laut einer Sprecherin keine Anläufe.
 
MSC: Auch diese Reederei hat die Türkei komplett gestrichen - und zwar auch für das gesamte Jahr 2018. »Wir haben uns gegen Anläufe entschieden«, hatte Deutschland-Geschäftsführer Michael Zengerle im Dezember erklärt. »Die geopolitische Situation ist nicht so, dass wir es für richtig halten, dorthin zu fahren.«
 
TuiCruises: Das Unternehmen hat bereits 2016 angekündigt, in diesem Frühjahr Istanbul nicht anzulaufen. Eine Entscheidung für den Herbst ist laut einer Sprecherin noch nicht gefallen. Weiterhin im Fahrplan stehen jedoch die türkischen Häfen Antalya, Kusadasi und Marmaris, die von vier Schiffen der Flotte angelaufen werden. Der Ein- und Ausschiffungshafen ist jeweils Antalya im Süden des Landes. Dort ist die Lage nach den Worten der Sprecherin weiterhin ruhig. Man beobachte die Situation jedoch und werde gegebenenfalls reagieren.
 
Hapag-LloydCruises: Nur zwei Anläufe in der Türkei für das ganze Jahr 2017 stehen bei Hapag-Lloyd Cruises auf dem Programm: einer im Mai in Marmaris und einer im Juni in Antalya. Man beobachte die Situation in der Türkei genau und richte die Entscheidungen nach den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes, erklärte eine Sprecherin. Istanbul stand für 2017 ohnehin nicht im Tourenplan.
 
Costa: Auch Costa hat keine Türkei-Anläufe mehr im Programm. Zuletzt hatte die Reederei im vergangenen Herbst angekündigt, die »Costa neoRiviera« stattdessen ins westliche Mittelmeer zu verlegen.  
 
 
(10.01.2017, dpa)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.