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Das Kreuzfahrtschiff »Costa Deliziosa« durchquert die Lagune von Venedig - die Buchung einer Seereise ist im Reisebüro oder über ein Kreuzfahrtportal im Internet möglich. Beides hat Vor- und Nachteile

Das Kreuzfahrtschiff »Costa Deliziosa« durchquert die Lagune von Venedig - die Buchung einer Seereise ist im Reisebüro oder über ein Kreuzfahrtportal im Internet möglich. Beides hat Vor- und Nachteile

Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Kreuzfahrt Online oder im Reisebüro buchen?

Kreuzfahrten werden immer beliebter. Heute werden im Internet mehr Schiffsreisen gebucht als im Reisebüro. REISE & PREISE sagt, was die Onliner gut können - und wann man  besser in das Reisebüro geht.

In Deutschland entscheiden sich jährlich fast zwei Millionen Menschen für eine Kreuzfahrt. Welches Schiff soll es sein? Und welche Route?
 
Viele deutsche Urlauber entscheiden das im Reisebüro. Doch es gibt auch jede Menge Spezialportale:  Cruise24.de, Dreamlines.de, E-hoi.de oder Kreuzfahrten.de. Laut World Travel Monitor buchen 60 Prozent der Europäer eine Kreuzfahrt bereits über ein Portal. Die verschiedenen Buchungswege haben Vor- und Nachteile.

 
Kreuzfahrten gelten als aufwendiges Produkt. Es gibt verschiedene Fahrtgebiete und unterschiedliche Schiffstypen: groß und klein, englischsprachig und deutschsprachig, Schiffe für Jüngere, für Ältere - Schiffe, auf denen Kinder nicht gewollt sind. Wer einfach irgendwas bucht, kann eine böse Überraschung erleben.
 
Christine Fäth-Schubert von Kreuzfahrten.de hält es daher für wichtig, den Kunden von Anfang an zu beraten und erst einmal ganz genau seine Interessen abzufragen. Hinter Kreuzfahrten.de steckt nicht bloß ein Computer, sondern ein spezialisierter Familienbetrieb: Nees-Reisen aus dem unterfränkischen Krombach. Hier wird der Kunde wie im Reisebüro ausführlich betreut, allerdings am Telefon. Die Geschäftsführerin findet: »Um alle Schiffe zu kennen, muss man sich hauptberuflich mit Kreuzfahrten beschäftigen.« Das können die Spezialisten im Reisebüro genauso wie Portale.
 
Kreuzfahrtportale sind für erfahrene Kreuzfahrturlauber hilfreich, aber auch für Einsteiger, die sich erst einmal einen Überblick verschaffen wollen. Es gibt Infos zu unzähligen Schiffen und Routen. Ein kleiner Vorteil großer Portale kann der Preis sein. »Bestimmte Angebote gehen nur in bestimmte Kanäle«, sagt Fäth-Schubert. Sind auf einer Reise noch viele Kabinen verfügbar, wenden sich Reedereien gerne an Portale, die einen bundesweiten und auch internationalen Kundenkreis haben und schnell verkaufen können. -So findet man bei uns schon mal ein Angebot günstiger als im Reisebüro.«
 
Michael Hämel ist Inhaber des Reisebüros Hempel im osthessischen Gelnhausen und sieht das anders: »Ein Irrglaube, dass es im Internet günstiger ist«, sagt er. Hämel kennt beide Seiten. Er hat 2005 wegen der großen Nachfrage nach Kreuzfahrten zusätzlich zum Ladengeschäft das Portal Kreuzfahrtschnaeppchen.de gestartet. »Das lief von Anfang an. Viele Kunden möchten keine umfassende Beratung.« Neulinge seien aber beim beratenden Mitarbeiter im Büro besser aufgehoben.
 
Was ist der Mehrwert eines Reisebüros? Eben die Beratung. Dort bekomme der Kunde auch Detailinformationen zu Routen und Bordleben, sagt Sylvia Dönnewald von der Allianz selbständiger Reiseunternehmen. Und: Geht unterwegs etwas schief, kann das Reisebüro schnell reagieren und zum Beispiel Flüge umbuchen. »Wir haben ja eine ganz andere EDV«, sagt Michael Hämel. Und die Veranstalter seien bei Reklamationen ihnen gegenüber erfahrungsgemäß kulant.
 
Große Online-Spezialisten wie Kreuzfahrten.de, Dreamlines.de oder E-hoi.de gelten als höchst seriös. Doch gibt es immer noch Urlauber, denen Online-Buchungen unabhängig suspekt sind. Die Spezialportale heben ihre besondere Expertise hervor: »Unsere Mitarbeiter sind alles Reiseverkehrskaufleute, die einmal im Jahr selbst aufs Schiff müssen. Das sind keine Call-Center-Mitarbeiter, die noch andere Dienste anbieten«, sagt Fäth-Schubert.

(16.03.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.