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Hauptsache Strand, warm und günstig: Wenn es um die Planung des Urlaubs geht, spielen mögliche Auswirkungen auf die Umwelt für viele bislang keine Rolle

Hauptsache Strand, warm und günstig: Wenn es um die Planung des Urlaubs geht, spielen mögliche Auswirkungen auf die Umwelt für viele bislang keine Rolle

Klimaschutz Bei der Reiseplanung achten nur wenige auf Nachhaltigkeit

Für die meisten Deutschen spielen Gedanken zum Thema Nachhaltigkeit bei der Reiseplanung keine entscheidende Rolle. Das zeigt eine aktuelle Umfrage.

Nur 10 Prozent der Befragten aus Deutschland gaben an, dass sie bei der Planung einer Reise auch ins Auge fassen, ob und inwiefern der Trip Auswirkungen auf den Planeten haben könnte. Klassische Faktoren wie das Reiseziel, der Preis oder das Wetter wurden dagegen am häufigsten genannt.

Für gut ein Viertel (27 Prozent) ist es aber absehbar, dass sich ihr Urlaubsverhalten wegen Nachhaltigkeitsbedenken ändern dürfte. Und ein Großteil würde negative Auswirkungen seines Urlaubs auf Umwelt sowie andere Menschen in irgendeiner Form kompensieren.

Dazu gehört zum Beispiel, CO2-Abgaben zu zahlen oder Ziele zu meiden, die unter Touristenmassen ächzen. 17 Prozent allerdings gaben an, in keiner Art und Weise einen Ausgleich leisten zu wollen.

(06.03.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.