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Mit Ausflügen in besonderem Maß die lokale Bevölkerung unterstützen - das ist ein Ansatz, mit dem sich Veranstalter bemühen, ihr Angebot nachhaltiger zu machen

Mit Ausflügen in besonderem Maß die lokale Bevölkerung unterstützen - das ist ein Ansatz, mit dem sich Veranstalter bemühen, ihr Angebot nachhaltiger zu machen

Nachhaltig reisen Große Reiseveranstalter sind um Nachhaltigkeit bemüht

Reisen und Umweltschutz passen oft nicht gut zusammen. Jetzt reagieren auch die Veranstalter: Sie sind auf vielfältigen Wegen um Nachhaltigkeit bemüht. Doch das Engagement hat Grenzen.

Kann man angesichts des Klimawandels noch mit gutem Gewissen Reisen machen? Die großen Veranstalter sind darum bemüht, solche Bedenken bei Urlaubern zu zerstreuen. Keiner von ihnen kommt mehr ohne Nachhaltigkeitsstrategie aus. Was bringt das?

Was erst einmal auffällt: Je nach Veranstalter gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen, wie Nachfragen bei Tui, Thomas Cook, DER Touristik und FTI zeigen. Die Bandbreite reicht von zertifizierten, nachhaltigen Hotels über den reduzierten CO2-Ausstoß in den Konzernzentralen und weniger Plastik in allen Bereichen bis hin zu neuen Ausflugsprogrammen, bei denen die Unterstützung der lokalen Bevölkerung im Mittelpunkt steht.

Nachhaltigkeit soll mehr als Marketing sein

Glaubt man den Veranstaltern, geht es bei all den Konzepten um mehr als nur Marketing: Man sei als Touristikunternehmen in einer Branche tätig, die wie kaum eine andere auf die Natur- und Kulturschätze der Urlaubsländer angewiesen sei, erklärt zum Beispiel Friederike Grupp von Thomas Cook. So sei der Erhalt einer intakten Umwelt und einer lebendigen Kultur eine Frage der Verantwortung, aber auch »die Grundlage unserer Existenz«.

»Wir setzen ganzheitlich an«, sagt daher auch Franziska Tritscher, Nachhaltigkeitsmanagerin von Tui Deutschland. Das fange bei Reisebüros an, gehe bei Fliegern, Bussen und Schiffen weiter bis hin zu den Hotels in den Urlaubsregionen. Man versuche an »jedem Schräubchen der Reise« zu drehen.

Bandbreite der Maßnahmen ist groß

Das fängt im Kleinen an und endet im Großen: So werden beispielsweise auf den Schiffen von Tui Cruises Badeschlappen nicht mehr in Plastikhüllen gepackt und statt Einwegbehältern in den Bädern nachfüllbare Shampoo-Flaschen eingesetzt. Auf den neuen Schiffen sollen Silikonbeschichtungen an der Bordaußenwand unter Wasser helfen, Kraftstoff zu sparen.

DER Touristik hat nach eigenen Angaben rund 2000 Hotels im Portfolio, die durch Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert seien. FTI nennt eine ähnliche große Zahl an nachhaltigen Unterkünften in seinem Angebot. Ganz neu ist das Thema allerdings nicht. Schon in den 80er Jahren haben erste Veranstalter Umweltbeauftragte gehabt, erklärt die Tourismusforscherin Prof. Claudia Brözel von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde. Nur: »Im Gegensatz zu den Achtzigern scheint es bei allen großen Veranstaltern so zu sein, dass nun das Bemühen um Nachhaltigkeit eine strategische Entscheidung ist, die auf das ganze Unternehmen wirkt.«

Nachhaltigkeit in manchen Segmenten weniger wichtig

Die ganze Produktpalette kann das aus Brözels Sicht aber nicht erfassen. Denn die klassischen Veranstalter bedienten auch Segmente, in denen sie preissensibel sind, zum Beispiel Kurzreisen. Dort spiele Nachhaltigkeit vermutlich eine untergeordnete Rolle. »Die Veranstalter werden also nicht übermorgen total eco werden, weil es dafür gar nicht die Nachfrage gibt«, so Brözel.

Dabei betonen die Veranstalter alle, dass bei Kunden Nachhaltigkeit grundsätzlich wichtiger werde. Entscheidend ist sie bei der Auswahl der Reise allerdings eher selten. Friederike Rupp von Thomas Cook formuliert es positiv: Auch wenn die Nachhaltigkeit einer Reise für die wenigsten Gäste das ausschlaggebende Buchungskriterium sei, legten die meisten von ihnen aber trotzdem Wert darauf, dass Veranstalter, Hoteliers und Ausflugsagenturen nachhaltig handeln.

Es gibt aber eine Tendenz: FTI berichtet von einer stetig steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Reisen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. In seinem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht gibt Tui an, dass 2018 konzernweit mehr als 9,2 Millionen Gäste in für Nachhaltigkeit zertifizierten Hotels übernachtet haben, rund elf Prozent mehr als im Vorjahr.

Label stoßen auf Kritik

Doch hier zeigt sich ein weiteres Problem: Zertifizierungen gibt es viele. Welche Nachhaltigkeitsbemühungen im Einzelnen dahinterstecken, ist auf den ersten Blick nicht immer zu erkennen.

Viola Wohlgemuth von Greenpeace sieht die Öko-Label im Tourismus-Bereich kritisch: Viele seien nicht unabhängig, intransparent und nicht direkt vergleichbar. Sie spricht von einem »Siegel-Dschungel«.

Aus Sicht von Wohlgemuth sind die Siegel zudem Feigenblätter. Flugreisen und auch Kreuzfahrten seien »ein Schlag ins Gesicht für jede Klimaschutzbemühung«, erklärt die Expertin. »Sie sind klimaschädlich und lassen sich auch durch Öko-Labels nicht schönreden.«

Während bei Landwirtschaft und dem Verkehrsaufkommen im Alltag angesichts des Klimawandels inzwischen kontrovers über die Treibhausgas-Emissionen diskutiert werde, blende man solche Faktoren beim Thema Reisen »gerne aus«, kritisiert Wohlgemuth.

Veranstalter bieten CO2-Kompensation an

Einige Veranstalter bieten den Kunden aber inzwischen an, mit Spenden an Klimaschutzorganisationen wie myclimate oder atmosfair die CO2-Emissionen ihrer Reise zumindest zu kompensieren. Aber kann das die Lösung sein? Oder wäre der konsequente Weg nicht eher, weniger Flugreisen und Kreuzfahrten verkaufen zu wollen?

Tourismusforscherin Claudia Brözel sieht solche Ansätze skeptisch. Auf Flüge zu verzichten und nur noch in der Nähe Urlaub machen, sei nicht die Lösung, findet sie. Denn das gehe zum einen zu Lasten der Menschen, die vom Tourismus leben, also der sozialen Nachhaltigkeit.

Zum anderen gehe es bei Urlauben nicht nur um Erholung, sondern auch darum, durch andere Eindrücke neue Kraft zu gewinnen. Das Thema nachhaltig Reisen müsse daher differenziert betrachtet werden.

(27.08.2019, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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