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Die Türkei ist auf der ITB vertreten. Viele deutsche Urlauber meiden das Land

Die Türkei ist auf der ITB vertreten. Viele deutsche Urlauber meiden das Land

Foto: Rainer Jensen/dpa

Neues von der ITB Unsicherheit – Playa statt Antalya

Die Tourismusbranche hatte auf ein ruhigeres Jahr 2017 gehofft. Doch die Themen Terror und politische Unsicherheit dominieren. Viele Urlauber meiden ganze Regionen, vor allem die Türkei. Das Problem: Gegen die Ängste der Menschen lässt sich wenig tun.

Am liebsten würde die Reisebranche nur mit schönen Urlaubswelten werben. Doch Terroranschläge, politische Unsicherheit und Flüchtlingsrouten durch Europa haben die touristische Landkarte dramatisch verändert. Auch 2017 meiden Touristen ganze Regionen. Sicherheit bleibt das große Thema.
 
Dabei ist es ist nicht so, dass den Menschen in Deutschland die Reiselust vergangen wäre: Im Krisenjahr 2016 gaben sie laut FUR-Reiseanalyse soviel für Urlaub aus wie noch nie. Und in diesem Jahr wollen 69 Prozent sicher oder wahrscheinlich verreisen. Doch während die spanischen Playas voll sind, hoffen türkische Hoteliers verzweifelt auf die Gästezahlen von früher. Bislang vergeblich.

 
Alle Studien der letzten Zeit zeigen: Sicherheit ist den Urlaubern wichtig. Jeder dritte Bundesbürger sagte in einer Yougov-Umfrage für das Portal Holidaycheck, Terroranschläge und politische Unruhen beeinflussen die Wahl des Sommerreiseziels. Gut jeder Vierte hat schon einmal bewusst ein sicheres Reiseziel gewählt, und 45 Prozent wollen es nun tun, ermittelte Norstat für das Portal Travelzoo.
 
Noch vor zwei Jahren reisten 5,6 Millionen Deutsche in die Türkei - letztes Jahr waren es nur rund vier Millionen. Heute sagt Norbert Fiebig, der Präsident des Deutschen Reiseverbands: »Im deutschen Ferienmarkt fehlt die Türkei.« Dabei fänden gerade Familien so ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis an anderer Stelle nicht so leicht.
 
Der Terror verkleinert für viele also die Auswahl. »Die Türkei muss zurückkommen«, hofft Fiebig. So wie etwa Griechenland, das aktuell zu den Gewinnern der Sommersaison zählt. In dem Land hatte in der Vergangenheit vor allem die Flüchtlingskrise für negativen Schlagzeilen gesorgt.
 
Oft erholen sich auch von Anschlägen betroffene Destinationen schnell. Während Istanbul als Städtereiseziel aktuell praktisch ausfällt, kommt Frankreich nach dem Anschlag von Nizza wieder zurück. »Aktuell verzeichnet Frankreich ein hohes zweistelliges Buchungsplus für den Sommer 2017«, sagt Tui-Sprecherin Anja Braun. Auch Krisenland Ägypten wird den deutschen Veranstaltern zufolge wieder stärker gebucht.
 
Darauf hofft man auch am Bosporus: »Die Türkei ist so sicher wie Deutschland«, wirbt der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu auf der ITB (8. bis 12. März). Niemand müsse Angst haben. Den »deutschen Freunden« malt er stattdessen idyllische Bilder aus: die besten Hotels, die besten Resorts und jede Menge Geschichte und Kultur.
 
Grundsätzlich gilt: Die Reiseentscheidung der Urlauber stellt die Tourismusunternehmen vor große Herausforderungen. »Verunsicherung ist ein großes Thema, und die Reisebranche muss sich aktiv damit befassen«, sagte Michael Frenzel, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft der Deutschen Presse-Agentur. Anbieter müssten zusammen mit dem Auswärtigen Amt offen und fair informieren - und im Fall des Falles flexibeles Umbuchen ermöglichen. »Da ist schon viel passiert«, meint Frenzel.
 
Auch die deutschen Veranstalter verweisen auf das Außenministerium und dessen Einschätzungen. »Generell bietet FTI nur Ziele an, die vom Auswärtigen Amt als sicher eingestuft werden«, heißt es etwa bei dem Münchner Reiseunternehmen. Das Problem: Anschläge voraussagen kann das Auswärtige Amt auch nicht. Und auf die Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen weltweit weist die Behörde ja hin. Absolute Sicherheit für Urlauber gibt es also nicht.
 
Die Veranstalter sehen darüber hinaus die Zielgebiete in der Pflicht und verweisen auf bereits erzielte Erfolge vor Ort. Thomas Cook zum Beispiel nennt zusätzliche Kontrollen an Hoteleingängen und auf Flughäfen, mehr Sicherheitspersonal im Hotel sowie vermehrte Kontrollen im Straßenverkehr. Beim Branchenprimus Tui heißt es: »Jedes Land, das wir in unseren Programmen anbieten, kann auch bereist werden.« Letztlich entscheide aber der Kunde, wohin er reisen möchte oder nicht.

(09.03.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

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