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REISE und PREISE

Foto## Simone A. Mayer/dpa-tmn

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Flugreisen Warum sind kleine Löcher in vielen Flugzeugfenstern?

Wer schon mal einen der begehrten Fensterplätze im Flugzeug ergattert hat, dem ist vielleicht auch ein kleines Loch im Fenster aufgefallen. Kein Panik - das ist keine Fehlkonstruktion. Doch wofür haben Ingenieure das Loch eingebaut?

Die Löcher sollen den Druck ausgleichen. Die Flugzeugfenster in den meisten Passagiermaschinen bestehen aus drei Scheiben. Die äußere und mittlere Scheibe können den Druckunterschied zwischen Außenwelt und Flugzeugkabine aushalten, erklärt Heiko Stolzke von Airbus Deutschland. Die innere Scheibe - also die, die man als Passagier berühren kann - ist allerdings nicht druckdicht. Sie besteht meist nur aus Plexiglas und dient als Schutz für den Passagier. Denn die zwei äußeren Scheiben können in der Luft sehr kalt werden, so dass man sich Erfrierungen zuziehen könnte. Außerdem können die Außenfenster wegen des Temperaturunterschiedes zwischen der Kabine und der Außenluft beschlagen. Das Loch verhindert dies.

Eine weitere Eigenheit von Flugzeugfenstern ist ihre Form: Die Fenster und auch die Notausgänge und Türen sind immer rund. Auch das hat einen physikalischen Grund. Wären sie eckig wie die meisten Fenster und Türen, könnte es zu Rissen im Flugzeug kommen. Die runde Form dagegen sei optimal, um die entsprechenden Lasten in der Form des Flugzeugs zu verteilen, so Stolzke. Der Druck auf das Material reduziert sich so auf ein Minimum.

(22.09.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.