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REISE und PREISE

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Fliegen Wie lange dürfen Piloten am Steuer sitzen?

Von Fernfahrern weiß man, dass sie festgelegte Ruhezeiten einhalten müssen. Gleiches gilt auch für Busfahrer. Doch welche Pausenvorschriften haben eigentlich Piloten zu beachten?

Wer schon einmal lange Busfahrten gemacht hat, kennt das Prozedere: In gewissen Abständen muss der Fahrer Pause machen. Dann steht der Bus auf der Raststelle, und man muss warten, bis es weitergeht. Bei Bahnfahrten und Flügen gibt es das nicht. Wie sind die Pausenzeiten dort geregelt?

Im Flugzeug sind die täglichen Arbeitszeiten und auch die maximalen Zeiten am Steuer wesentlich länger. Allerdings sind Piloten auch mindestens zu zweit unterwegs. 9 bis 13 Stunden betrage die Flugdienstzeit, und sie kann in Ausnahmefällen nach Entscheidung des Kapitäns auch bis zu 15 Stunden lang sein, erklärt Markus Wahl von der Vereinigung Cockpit. Das gilt für zwei Piloten. Sind drei Piloten gemeinsam unterwegs, beträgt die Flugdienstzeit im Normalfall maximal 18 Stunden, sie kann nach Entscheid des Kapitäns aber auch auf 21 Stunden verlängert werden. Wie lang die Dienstzeit sein darf, hängt unter anderem davon ab, wann Piloten den Arbeitstag beginnen, ob sie einen Jetlag haben oder wie viele Flüge sie an diesem Tag absolvieren müssen.
 
Anders als es der Name vermuten lassen könnte, beschreibt die Flugdienstzeit nicht allein die Zeit in der Kabine. Hierzu zählen auch Vorbereitung, etwa die Berechnung des Kerosinverbrauchs sowie das Prüfen der Wetterlage vor Abflug, und die Nachbereitung nach der Landung. Bei einem Flug von Deutschland an die Ostküste der USA etwa sitzen Piloten acht Stunden am Stück am Steuer, die Routen werden oft nur zu zweit geflogen. Bei langen Interkontinentalflügen, etwa dem knapp 14-stündigen Flug von Frankfurt nach Buenos Aires, sind drei Piloten an Bord. »Da wird dann durchrotiert«, sagt Wahl.
 
(30.10.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.