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REISE und PREISE

Foto: Arno Burgi

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Reisen mit Handicap Fluggast muss rechtzeitig am Gate sein 

Fluggäste, die mobil eingeschränkt sind, können in der Regel einen Rollstuhlservice des Flughafens nutzen. Doch wer haftet, wenn Betroffene nicht pünktlich beim Flieger sind? Für Klarheit sorgt ein Urteil aus Frankfurt am Main.
Ein Fluggast muss rechtzeitig am Gate erscheinen. Verspätet er sich so sehr, dass er den Flug verpasst, steht ihm keine Entschädigung zu. Das gilt auch für einen Passagier, der einen Rollstuhlservice des Flughafens nutzt. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main.
 
Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet über folgenden Fall (Az.: 2-24 S 110/16): Die mobil eingeschränkte Klägerin wollte mit ihren Eltern von München über Frankfurt nach Vancouver fliegen.
 
Der Zubringer war pünktlich. In Frankfurt nutzte die Familie den Rollstuhlservice des Flughafens. Doch die Zeit reichte nicht, so dass die Familie den Weiterflug verpasste. Die Airline stellte ihnen ein Hotelzimmer. So konnten sie am nächsten Tag fliegen. Wegen der langen Verspätung verlangte die Klägerin eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht in Höhe von 600 Euro.
 
Das Landgericht bestätigte jedoch das Urteil in der Vorinstanz: Eine Entschädigung sei nur bei Nicht-Beförderung angemessen. Diese liege aber nur vor, wenn die Fluggesellschaft dem Kunden den Einstieg in den Flieger aktiv verweigert. Dies war hier nicht der Fall. Der Rollstuhlservice sei Sache des Flughafens gewesen, nicht der Airline. 
(16.05.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.