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Flugzeug im Landeanflug über dem Maho Beach auf der Karibikinsel St. Martin - der Tourismus mit seinen Flugreisen trägt selbst zum Klimawandel bei

Flugzeug im Landeanflug über dem Maho Beach auf der Karibikinsel St. Martin - der Tourismus mit seinen Flugreisen trägt selbst zum Klimawandel bei

Viele Reiseziele betroffen Der Klimawandel gefährdet schon heute die Urlaubsreise

Verschneite Berge, kühle Wälder, bunte Korallen: Sich die Schönheit der Welt anzuschauen, ist eines der wichtigsten Motive für das Reisen. Der Klimawandel jedoch bedroht beliebte Urlaubsziele, schon heute und noch mehr in Zukunft.

Mit dem Fortschreiten der globalen Erwärmung nimmt nach Ansicht von Forschern die Häufigkeit von Extremwetterereignissen zu. Diese bedrohen nicht nur die Lebensgrundlage vieler Menschen, auch Urlauber können auf Überschwemmungen und Waldbrände gut verzichten.

Extremes Wetter: Waldbrände, Stürme, Überschwemmungen

«Die Auswirkungen von wetterbedingten Extremereignissen, die vor allem mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht werden, nehmen zu», sagt Wolfgang Günther, Experte für nachhaltigen Tourismus am Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT).

Betroffen sind auch beliebte Reiseziele wie der «Sunshine State» Kalifornien in den USA. Der renommierte Klimaforscher Hans Joachim Schnellnhuber verweist etwa auf die Dürren und Waldbrände 2018.

«Langfristig werden viele der Südseeparadiese unbewohnbar, weil die Inseln von Fluten überschwemmt werden oder ihr Süßwasser versalzt, wenn wir den CO2-Ausstoß nicht rasch senken», so der ehemalige Gründungsdirektor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). «Auch Venedig, diese Traumstadt, ist bedroht.»

Nicht nur die Ferne ist bedroht

Doch es sind nicht nur exotische Fernziele, die man sich leisten können muss oder will, die von Extremwetter in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch Urlauber hierzulande sind zunehmend mit Hochwasser an Flüssen und Meeren, langen Hitzeperioden, Starkregen, Sturmfluten und Waldbränden konfrontiert.

Extremwetter kommt den Tourismus teuer zu stehen, denn er lebt von Infrastruktur wie Badestränden und Wanderwegen. «Wird diese durch Extremwetterereignisse zerstört, entstehen hohe Kosten», sagt Günther. In Heiligenhafen, Fehmarn und Laboe zum Beispiel wurden im Januar ganze Strandbereiche von einer Sturmflut weggespült.

Die Klimaforscher des PIK rechnen bis 2100 mit einem Anstieg des Meeresspiegels um etwa einen Meter. Sturmfluten würden dann entsprechend höher auflaufen. «Man muss sich auch langfristig die Frage stellen, an welchen Orten die touristische Infrastruktur in welcher Form erhalten werden kann und soll», sagt Günther.

Mehr Algen in Meeren und anderen Gewässern

Wenn die Luft- und Wassertemperaturen durch die globale Erwärmung in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen, mag das manch einem Urlauber zunächst positiv erscheinen. Doch es hat verschiedene, gravierende Auswirkungen - und befördert auch die Ausbreitung eines eher unbeliebten Strandgastes: der Blaualge. Sie fühlt sich bei 22 bis 25 Grad richtig wohl und vermehrt sich entsprechend kräftig.

«Eine Erwärmung der Meere bringt klar auch Veränderungen in Flora und Fauna mit sich», sagt Günther. So profitieren neben den Blaualgen auch andere - meistens eher unbeliebte - glibberige Meeresbewohner wie Quallen von höheren Temperaturen in Verbindung mit einem überreichlichen Nährstoffangebot. An den deutschen Küsten jedoch halten die Algen noch kaum Urlauber vom Badeurlaub ab.

Ärgerlich kann es sein, wenn sich beispielsweise Mexiko-Reisende auf karibische Traumstrände freuen - und dann Blaualgen die Idylle trüben. Das passierte zuletzt rund um die beliebten Touristenorte Cancún und Tulum. Auch wenn Forscher vermuten, dass die sehr rasch angestiegene Anzahl an Urlaubsgästen an den Küsten selbst mit zum Problem beiträgt.

Sterbende Farbenpracht: Korallen in Gefahr

Klimaforscher Schellnhuber sieht noch eine weitere Gefahr durch die stetige Erwärmung der Meere: In den heißen Regionen der Tropen seien die Korallen gefährdet, etwa im Great Barrier Reef vor Australien. Das mehr als 2300 Kilometer lange Riff war 2016 und 2017 von Korallenbleichen betroffen, vermutlich wegen überhöhter Temperaturen infolge des Klimawandels. Enorme Mengen an Korallen starben ab.

Schneemangel bedroht den Wintersport

Nicht nur in warmen Urlaubsgefilden zeigt der Klimawandel früher oder später Folgen. «Besonders stark von der Erwärmung betroffen sind heute die kalten Regionen, etwa die Gebirgsgletscher der Alpen und die Arktis», sagt Schellnhuber. «Was wir das ewige Eis nennen, das schmilzt.» Mit unmittelbaren Folgen für Reisende.

Schon jetzt müssen Wintersportler in den Alpen oder deutschen Mittelgebirgen immer öfter auf ausreichend Schnee warten. Zahlreiche tiefer gelegene Skisportorte sind bereits heute auf künstliche Beschneiung angewiesen. Nur können Schneekanonen dem natürlichen Rückgang der Schneesicherheit nur teilweise entgegenwirken.

Touristen tragen Verantwortung

Der Tourismus verschärft das Problem: Auf Flugreisen entstehen CO2 und andere Treibhausgase. Fliegen ist besonders klimaschädlich. Doch werden der Umwelt zuliebe weniger Reisen unternommen? Nein, sagt Tourismusforscher Günther. Urlauber, Tourismusregionen und Reiseanbieter passten sich lediglich den veränderten Bedingungen an.

Mecklenburgische Seenplatte statt Kanada?

Schellnhuber sieht den Reisenden selbst in der Verantwortung und plädiert zum Beispiel dafür, auf Fernreisen besser zu verzichten. «Wir können öfter mal in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg Urlaub machen, viel wilder wird es etwa in Kanada auch nicht. Und auch im schönen Bayern kann man sich erholen. Oder bei unseren Nachbarn in Polen, Frankreich und Österreich.»

(02.07.2019, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.