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Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gilt es, bei der Einreise einiges zu beachten

Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gilt es, bei der Einreise einiges zu beachten

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Urlaub in der Schweiz Was man in der Schweiz beachten sollte

Die Schweiz ist ein beliebtes Urlaubsland. Im Winter wie im Sommer erfreuen sich Touristen an den schönen Berglandschaften, den weitläufigen Seen und den zahlreichen Sehenswürdigkeiten. Da das Land allerdings nicht Mitglied der EU ist, gilt es, bei der Einreise einiges zu beachten.

Reisedokumente

Um in die Schweiz einreisen zu dürfen, brauchen EU-Bürger eines der folgenden Reisedokumente:
- Personalausweis
- Reisepass

Beide können seit bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Auch vorläufige Pässe berechtigen zur Einreise in die Schweiz. Allerdings müssen diese aktuell sein. Kinder dürfen bis zum Alter von 16 Jahren mit Kinderausweis einreisen. Alternativ können die Eltern sie in ihren Reisepass eintragen lassen. Für Touristen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Landes besitzen gelten andere Bestimmungen, die abhängig von Aufenthaltsdauer, Staatsangehörigkeit und dem Grund der Einreise variieren können.

Zollbestimmungen

Einfuhr von Waren
Für die Einfuhr von Waren in die Schweiz muss man einige Bestimmungen bzgl. der Freimengen beachten. Waren für den privaten Gebrauch im Wert von höchstens 300 Franken kann man zollfrei einführen. Ausnahmen sind Alkohol, Fleisch, Tabak, Butter und öle. Beispielsweise darf man pro Tag und Person nur einen Liter an Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 18 Prozent mitbringen. Loser Tabak bis zu einem Gewicht von 250 Gramm sowie 250 Zigarren oder Zigaretten sind zollfrei. Früchte, Gemüse, Schnittblumen und Getreideprodukte werden seit 2014 nicht mehr als »sensible Waren« klassifiziert, weshalb für diese ebenfalls eine Wertfreigrenze von 300 Franken gilt.

Haustiere und Pflanzen
Hunde und Katzen darf man mit in die Schweiz bringen, wenn diese mindestens 30 Tage aber längstens 12 Monate zuvor gegen Tollwut geimpft wurden. Um dies sicherstellen zu können, muss man einen Heimtierausweis mitführen. Pflanzen sollten den Freimengen-Betrag von 300 Franken nicht überschreiten, wenn man sie abgabefrei mitnehmen möchte.

Einfuhr von Währungen
Fremd- und Landeswährungen darf man ohne Einschränkungen einführen. Allerdings muss man die Ein- und Ausfuhr von Geldsummen über 10.000 € beim Zollamt anmelden.

Medizinische Empfehlungen

Gesetzliche Krankenversicherungen stellen eine Europäische Krankenversicherungskarte aus, welche auch in der Schweiz die Kostenrückerstattung und Versorgung im Krankheitsfall garantiert. Um zusätzliche Leistungen (wie den Transport zurück ins Heimatland) abzudecken, ist eine Auslandskrankenversicherung nötig.

Die standardmäßigen Impfungen des deutschen Impfkalenders werden empfohlen, aber nicht vorausgesetzt. Wichtig - besonders für Individual- und Treckingtouristen - ist es, sich zwischen April und Oktober vor Zecken zu schützen. Diese übertragen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), gegen welche man sich am besten impfen lässt, und Borreliose. Generell sollte man gut verschließbare Kleider tragen und den Körper regelmäßig nach Zecken absuchen.

Verkehr

In der Schweiz gelten im Straßenverkehr folgende Regeln:
- Beim Autofahren darf der Blutalkoholgehalt 0,5 Promille nicht übersteigen.
- Kinder, die jünger als 12 und kleiner als 1,50 m sind, benötigen einen Kindersitz.
- Auch tagsüber muss man das Licht einschalten.
- Im PKW mitführen muss man in der Schweiz ein Warndreieck, welches man gut erreichbar platzieren sollte. Empfehlenswert sind Verbandskästen und Warnwesten.

Zudem ist auf Nationalstraßen eine Maut-Abgabe in Form einer Vignette Pflicht. Sie kostet etwa 40 Schweizer Franken und ist 14 Monate gültig. Erwerben kann man sie beim Zollamt, an Tankstellen in der Nähe der Grenze sowie bei Automobilclubs. Bei PKW befestigt man sie hinter dem Innenrückspiegel oder am linken Rand der Frontscheibe, bei Motorrädern an einem fest integrierten Teil. In der Schweiz gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nicht überschritten werden dürfen:

Autobahn 120 km/h
Autostraße 100 km/h
Haupt- oder Nebenstraßen außerorts 80 km/h
Innerhalb von Ortschaften 50 km/h

(21.11.2017, rp)