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Schirm an Schirm: Der Massentourismus wie hier auf Mallorca und überfüllte Sehenswürdigkeiten ärgern viele Urlauber

 

Schirm an Schirm: Der Massentourismus wie hier auf Mallorca und überfüllte Sehenswürdigkeiten ärgern viele Urlauber

UmfrageWorüber sich Urlauber am meisten ärgern

Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein - doch es gibt viele Dinge, die einem die Freude vermiesen. Worüber ärgern sich Reisende am meisten?

Laut einer Yougov-Umfrage im Auftrag des Unterkunftsvermittlers Airbnb sind es vor allem andere Touristen, die sich danebenbenehmen. Die Hälfte der Urlauber aus Deutschland (51 Prozent) war davon schon genervt. Auch überteuerte Preise (47 Prozent) sowie Müll und Umweltverschmutzung (44 Prozent) waren für viele Urlauber bereits Ärgernisse.

Die Praxis, eine Liege am Hotelpool mit einem Handtuch zu reservieren, scheint nicht aus der Mode gekommen zu sein - 40 Prozent haben sich im Urlaub schon darüber geärgert. Der Massentourismus ist vielerorts ebenfalls unerfreulich: Überfüllte Sehenswürdigkeiten haben schon 38 Prozent der Urlauber aus Deutschland gestört.

Yougov hat vom 12. bis 14. Februar 1515 Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt, die in den vergangenen zwölf Monaten im Urlaub waren.

(04.03.2019, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.