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REISE und PREISE

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Umfrage Gut jeder neunte Urlauber verreist im Sommer allein

Viele Deutsche fahren ohne Begleitung in den Urlaub. Experten sehen sogar einen »weltweiten Trend« im Alleinreisen.

Gut jeder neunte (11 Prozent) Sommerurlauber verreiste 2017 allein, wie eine Yougov-Umfrage im Auftrag der IUBH Internationale Hochschule in Bad Honnef zeigt. Tourismusmanagement-Professor Helmut Wachowiak von der IUBH sieht einen weltweiten Trend zum Alleinreisen, dem die Deutschen folgen. Die große Mehrheit reist jedoch weiterhin in Gesellschaft, wie die Zahlen zeigen. Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Befragten verbrachte den Sommerurlaub mit dem Partner, drei von zehn (30 Prozent) verreisen mit der Familie. Jeder Zehnte war mit Freunden unterwegs. Ein weiterer Trend sei der zu kürzeren Trips. Etwa jeder dritte Sommerurlauber (32 Prozent) verreiste bis zu sieben Tage, knapp die Hälfte (49 Prozent) zwischen einer und zwei Wochen. Länger als zwei Wochen waren nur 19 Prozent unterwegs. Für die Umfrage wurden 2.007 Personen online befragt, davon waren 1.171 im Sommerurlaub.

(23.11.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.