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Urlaubsreisen sind bei den Bundesbürgern immer noch sehr begehrt. Doch mit der konkreten Planung halten sich viele noch zurück

Urlaubsreisen sind bei den Bundesbürgern immer noch sehr begehrt. Doch mit der konkreten Planung halten sich viele noch zurück

Umfrage Urlaubsreisen bleiben grundsätzlich gefragt

Buchen oder lieber noch abwarten? Die Corona-Lage im In- und Ausland verunsichert viele Menschen. Doch laut einer Umfrage ist der Wunsch nach einem richtigen Urlaub ungemindert groß.

Urlaubsreisen stehen bei den Menschen in Deutschland einer Studie zufolge unverändert weit oben auf der Wunschliste, doch die Corona-Pandemie bremst die Planung. Demnach wissen 38 Prozent noch nicht, ob sie in diesem Jahr reisen werden.

Das sind mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr, wie aus der Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) hervorgeht. Knapp die Hälfte plant eine Urlaubsreise. Bei der Befragung im Januar 2020 - also vor Ausbruch der Pandemie - waren es noch 71 Prozent. Nur 14 Prozent gaben an, definitiv nicht verreisen zu wollen (Vorjahr: 11 Prozent).

«Ob und wie man verreist, hängt im Wesentlichen von den Möglichkeiten in der Pandemie ab», erläuterte Tourismusexperte Martin Lohmann einen Tag vor Beginn der internationalen Reisemesse ITB. Das Branchentreffen in Berlin (9. bis 12. März) findet in diesem Jahr wegen der Pandemie online statt.

Hoffnung bereitet der Branche, dass Urlaubsreisen unverändert weit oben auf der Wunschliste der Menschen in Deutschland stehen. Die große Mehrheit der Befragten (80 Prozent) schätzt trotz der Corona-Krise zudem die eigene wirtschaftliche Lage stabil ein oder erwartet sogar eine Verbesserung. «Dies ist eine weitere essenzielle Voraussetzung für ein schnelles Anspringen der Urlaubsnachfrage 2021, sobald Reisen wieder möglich ist», heißt es in der «Reiseanalyse 2021».

Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie brachten den Urlaubstourismus im vergangenen Frühjahr und ab Oktober 2020 nahezu vollständig zum Erliegen. «Auf die Tourismusnachfrage wirkten in erste Linie diese Faktoren», sagte Lohmann. Insgesamt wurden den Angaben zufolge 30 Prozent weniger Urlaubsreisen verzeichnet, die Gesamtausgaben sanken um 40 Prozent. «Die Nachfrage ist deutlich gesunken, aber es ist nicht so, dass es keine Urlaubsreisen gab», sagte Lohmann. Die absoluten Zahlen entsprächen etwa dem Niveau der späten 1980er.

Langjährige Trends verschoben sich, nicht zu letzt wegen Reisewarnungen für beliebte Destinationen im Ausland. Der Marktanteil von Zielen in Deutschland legte gegen den Trend der Vergangenheit deutlich zu auf 45 Prozent. Im Jahr 2019 waren es den Angaben zufolge noch 26 Prozent. Lohmann geht allerdings davon aus, dass die Menschen nach Ende der Pandemie zu alten Reisemustern zurückkehren werden.

(09.03.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.