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Der Urlaub scheint zumindest für das Jahr 2020 durch die Corona-Krise plötzlich in weite Ferne gerückt, das Auswärtige Amt rät weiterhin von allen touristischen Reisen ab

Der Urlaub scheint zumindest für das Jahr 2020 durch die Corona-Krise plötzlich in weite Ferne gerückt, das Auswärtige Amt rät weiterhin von allen touristischen Reisen ab

Umfrage Ein Drittel storniert oder verschiebt Sommerurlaub

Unter dem Eindruck der Corona-Krise verschiebt oder storniert ein Drittel der Bürger in Deutschland laut aktueller Umfrage den geplanten Sommerurlaub. Wie aus dem «Deutschlandtrend» im ARD-«Morgenmagazin» hervorgeht, trifft dies auf 35 Prozent der Befragten zu.

Konkret haben demnach 14 Prozent der Wahlberechtigten ihren Urlaub bereits storniert, 21 Prozent haben geplante Buchungen verschoben. Demgegenüber wollten 28 Prozent noch an ihren Reiseplänen festhalten. 31 Prozent hätten nicht vorgehabt, zu verreisen, oder täten dies grundsätzlich nicht, hieß es. Das gelte überdurchschnittlich häufig für ältere Menschen sowie für Menschen mit geringen Einkommen. Etwa 6 Prozent gaben an, es nicht zu wissen, machten keine Angabe - oder erklärten, stets spontan zu verreisen.

Noch keine Aufhebung der Reisewarnung

Bundesaußenminister Heiko Maas kann noch nicht abschätzen, ob die weltweite Reisewarnung für Touristen vor dem Sommer aufgehoben werden kann. «Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann man keine Prognose darüber treffen, wie lange die Reisewarnung aufrechterhalten wird», sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin. «Solange es Ausgangssperren gibt in vielen Ländern, wird dort auch kein Urlaub zu machen sein. Wir werden das von Woche zu Woche entscheiden, und wir werden uns versuchen so gut es geht auch europäisch abzustimmen.»

Maas hatte Mitte März eine Reisewarnung für alle touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen - ein bisher einmaliger Schritt. Sie gilt - wie die Kontaktsperren im Inland - noch bis zum 3. Mai. Die Bundesregierung will Ende April oder Anfang Mai entscheiden, wie es weitergeht. Reisewarnungen gab es bisher nur bei einer Gefahr für Leib und Leben, vor allem für Kriegsgebiete wie Syrien oder Afghanistan.

Reise- und Übernachtungsverbot in den Bundesländern

Auch wann Gastunterkünfte in Deutschland wieder öffnen werden, bleibt ungewiss. So bleiben Urlaubsreisen und Tagesausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern weiterhin untersagt, damit auch die Vermietung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder Zeltplätzen. Auswärtige Besitzer von Ferienhäusern dürfen diese auch selbst nicht nutzen. Restaurants, Bars und Gaststätten müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Allerdings stellte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) bei Beibehaltung der bislang geringen Infektionsquote für Mitte Mai Lockerungen im Aussicht.

Für eine Wiederaufnahme des Tourismus in Schleswig-Holstein plant das Jamaika-Bündnis aus CDU, Grünen und FDP eine Reihenfolge, aber noch kein Datum. Vorgesehen sind Öffnungen in drei Schritten: Zuerst sollen Zweitwohnungen wieder zugänglich werden, dann Ferienwohnungen und Hotels und schließlich ist der Tagestourismus dran. Dies begründete Günther damit, hier sei es nicht kontrollierbar, in welchem Umfang sich Menschen auf den Weg machten.

(20.04.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.