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Umbuchung Rückflug-Airport kurzfristig geändert

Ich hatte einen Flug nach Kreta von und nach Düsseldorf gebucht. Zwei Tage vor Abreise lag ein Zettel in meinem Zimmer, auf dem der Reiseleiter mitteilte, dass ich auf einen Flug nach Dresden umgebucht worden sei. Auf meine Frage, wie ich dann nach Düsseldorf käme, hieß es nur, man stelle mir ein Rail & Fly-Ticket aus, mit dem ich dann mit der Bahn nach Düsseldorf fahren könne. Ich habe dann kurzerhand selbst ein Ticket für einen Flug von Kos nach Düsseldorf gebucht. Muss mir der Veranstalter die Kosten erstatten?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Kleinere Flugänderungen sind grundsätzlich hinzunehmen. Dies wäre bspw. der Fall, wenn man Sie nach Köln umgebucht hätte. Bei Ihnen lag jedoch eine massive Änderung vor. In einem solchen Fall müssen Sie den Reiseleiter zunächst unter Fristsetzung auffordern, Ihnen einen Flug nach Düsseldorf zur Verfügung zu stellen. Lehnt der Reiseleiter dann ausdrücklich ab oder reagiert nicht innerhalb der Frist, können Sie eigenständig einen Ersatzflug buchen. Die Kosten dieser »Eigenabhilfe« sind vom Reiseveranstalter zu erstatten. Zusätzlich könnten Sie gegenüber der Airline einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400 Euro nach der Fluggastrechteverordnung haben, sofern die Flugänderung nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand beruhte.

(3-2021)