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Autoreisende, die von Deutschland nach Österreich, Slowenien oder in die Schweiz fahren, brauchen auch 2021 eine Vignette

Autoreisende, die von Deutschland nach Österreich, Slowenien oder in die Schweiz fahren, brauchen auch 2021 eine Vignette

Trotz Lockdown Autoreisende müssen Vignettenpflicht beachten

Schon Urlaub für die Zeit nach dem Lockdown geplant? Wer mit dem Auto in die Alpen fahren möchte, der braucht in Österreich, der Schweiz und Slowenien eine gültige Vignette.

Auch wenn gerade nicht die Zeit für Urlaubsreisen ist - in vielen Nachbarländern Deutschlands besteht weiterhin eine Vignettenpflicht. Die Aufkleber aus 2020 sind in Österreich, der Schweiz und Slowenien nur noch bis 31. Januar 2021 gültig, informiert der ADAC. Ab 1. Februar werden ausschließlich die neuen Vignetten für 2021 anerkannt. Das gelte auch für die Digitalvariante in Österreich.

Wer ohne eine gültige Vignette unterwegs ist, dem drohen Bußgelder. In Slowenien können dem ADAC zufolge bis zu 500 Euro fällig werden. In Österreich seien es mindestens 120 Euro – und bei Manipulationen an dem Mautnachweis sogar doppelt so viel. In der Schweiz sind den Angaben nach rund 180 Euro zuzüglich Vignettenkosten zu zahlen.

Folgende Preise nennt der ADAC für die Vignetten 2021: In Österreich sind es für das gesamte Jahr 92,50 Euro, für zwei Monate 27,80 Euro und für zehn Tage 9,50 Euro. In der Schweiz kostet die neue Jahresvignette 38,50 Euro. In Slowenien sind es 110 Euro für ein Jahr, 30 Euro für einen Monat und 15 Euro für sieben Tage.

(25.01.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.