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REISE und PREISE

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Schauinsland Kreuzfahrtpakete mit MSC werden geschnürt

Der Veranstalter Schauinsland Reisen bietet in der Sommersaison 2018 erstmals Kombinationen aus Landurlaub und Kreuzfahrten von MSC Cruises an.

Gebucht werden können Routen im westlichen und östlichen Mittelmeer sowie Nordland-Routen mit Abfahrtshafen in Deutschland, wie das Unternehmen mitteilt. Eine Zusammenarbeit mit Aida Cruises gibt es bei Schauinsland bereits. Hier wird das Angebot erweitert. Neu sind 2018 zum Beispiel die Aida-Routen ab Hamburg, Kiel und Warnemünde. Im Mittelmeer ist eine siebentägige Route mit Zustieg in Barcelona oder Korfu neu dabei.

Die Kreuzfahrten können im Paket mit Hotelurlaub vor oder nach der Seereise, aber auch einzeln oder nur zusammen mit Flugtickets bei Schauinsland gebucht werden. Der Anbieter ist stets Veranstalter der gesamten Reise. Darüber hinaus hat Schauinsland zum kommenden Sommer die Zahl seiner exklusiven Hotels auf fast 400 erhöht. Besonders im Fokus stünden dabei Häuser speziell für Familien oder Erwachsene.
 
(20.10.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.