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REISE-PREISE

 

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Reiserücktritt Versicherung muss nicht nur Geld erstatten

Die Versicherung springt auch ein, wenn man den Urlaub wegen Krankheit in einer Ferienwohnung nicht antreten kann.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Versicherung muss zudem auch dann Leistungen erbringen, wenn wegen der Stornierung kein Geld fällig wird - sondern stattdessen zum Beispiel Gutschriften abgezogen werden. In dem verhandelten Fall (Az.: IV ZR 161/16) ging es um eine Frau, die eine Ferienwohnung in der Schweiz wegen einer Erkrankung stornieren musste. Ihr verstorbener Mann war Aktionär einer Immobiliengesellschaft, die ihren Partnern anhand eines Punktesystems Urlaub in den eigenen Ferienanlagen ermöglichte. Dies nutzte die Klägerin. Bei der Stornierung wurden ihr dann allerdings sogenannte Wohnpunkte abgezogen. Außerdem musste sie eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Insgesamt verlangte sie rund 680 Euro von der Versicherung. Der BGH gab der Frau Recht und hob das Berufungsurteil auf. Der Versicherer müsse auch für Stornokosten aufkommen, die nicht aus Geldleistungen bestehen - in diesem Fall Wohnpunkte.

(07.02.2018, dpa)

Theoretisch greift eine Reiserücktrittsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen wie etwa »Burn Out«.

 

Theoretisch greift eine Reiserücktrittsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen wie etwa »Burn Out«.

Psychische Erkrankung Reiserücktritt wegen Burn-out ist oft schwierig

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte theoretisch auch bei psychischen Erkrankungen greifen.
Wie hier am Flughafen Hamburg werden Touristen vielerorts über richtiges Verhalten in Bezug auf das neuartige Coronavirus informiert. Wer aus Sorge, sich am Urlaubsort anstecken zu können, eine Tour storniert, darf jedoch nicht auf die Reiserücktrittskostenversicherung hoffen

Wie hier am Flughafen Hamburg werden Touristen vielerorts über richtiges Verhalten in Bezug auf das neuartige Coronavirus informiert. Wer aus Sorge, sich am Urlaubsort anstecken zu können, eine Tour storniert, darf jedoch nicht auf die Reiserücktrittskostenversicherung hoffen

Wer trägt Stornokosten? Reiserücktrittversicherung zahlt nicht bei Corona-Angst

Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt keine Stornogebühren, wenn Urlauber aus Angst vor dem neuen Coronavirus an ihrem Zielort eine Reise absagen. Versicherte hätten in diesem Fall keinen Kostenschutz, erklärt der Bund der Versicherten in Hamburg.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg