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Theoretisch greift eine Reiserücktrittsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen wie etwa »Burn Out«.

 

Theoretisch greift eine Reiserücktrittsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen wie etwa »Burn Out«.

Psychische Erkrankung Reiserücktritt wegen Burn-out ist oft schwierig

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte theoretisch auch bei psychischen Erkrankungen greifen.

Dafür muss das Leiden jedoch als schwerwiegend eingestuft werden. Dies bewertet jedoch jeder Versicherer unterschiedlich. Eine Reiserücktrittsversicherung sichert Urlauber ab, wenn sie eine Reise wegen Krankheit nicht antreten können. Sie kommt dann für die Stornokosten auf. Das gilt bei vielen Versicherern theoretisch auch für psychische Erkrankungen wie Burn-out. Das Problem ist jedoch: Die Krankheit muss in der Regel »schwer« und bei Abschluss des Vertrags »unvorhersehbar« gewesen sein, damit die Versicherung zahlt. Psychische Erkrankungen bestehen dagegen oft schon lange und treten dann in Schüben in Erscheinung. So würden viele Erstattungsanträge abgelehnt. Auch gelten nicht alle psychischen Leiden als »schwer«. Beim Versicherer ERV zum Beispiel ist dies nur dann der Fall, wenn die Krankheit von einem Facharzt für Psychiatrie attestiert wurde, eine stationäre Behandlung erfolgt oder die Krankenkasse eine Psychotherapie genehmigt hat.


(02.05.2018, dpa)
REISE-PREISE

 

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Reiserücktritt Versicherung muss nicht nur Geld erstatten

Die Versicherung springt auch ein, wenn man den Urlaub wegen Krankheit in einer Ferienwohnung nicht antreten kann.
Wie hier am Flughafen Hamburg werden Touristen vielerorts über richtiges Verhalten in Bezug auf das neuartige Coronavirus informiert. Wer aus Sorge, sich am Urlaubsort anstecken zu können, eine Tour storniert, darf jedoch nicht auf die Reiserücktrittskostenversicherung hoffen

Wie hier am Flughafen Hamburg werden Touristen vielerorts über richtiges Verhalten in Bezug auf das neuartige Coronavirus informiert. Wer aus Sorge, sich am Urlaubsort anstecken zu können, eine Tour storniert, darf jedoch nicht auf die Reiserücktrittskostenversicherung hoffen

Wer trägt Stornokosten? Reiserücktrittversicherung zahlt nicht bei Corona-Angst

Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt keine Stornogebühren, wenn Urlauber aus Angst vor dem neuen Coronavirus an ihrem Zielort eine Reise absagen. Versicherte hätten in diesem Fall keinen Kostenschutz, erklärt der Bund der Versicherten in Hamburg.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg