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Abheben im Ferienflieger - oder lieber doch nicht? Um Kunden anzulocken, bieten viele Reiseveranstalter jetzt Aufpreis-Tarife, die kurzfristige Gratis-Storno erlauben

Abheben im Ferienflieger - oder lieber doch nicht? Um Kunden anzulocken, bieten viele Reiseveranstalter jetzt Aufpreis-Tarife, die kurzfristige Gratis-Storno erlauben

Pauschalreisen Auch FTI führt Option für Urlaubsstorno ein

Pauschalurlaub mit Aufpreis und flexiblen Stornomöglichkeiten setzt sich bei den großen Veranstaltern durch - wegen den unsicheren Reiseaussichten aufgrund der Pandemie. Jetzt ist auch FTI dabei.

Auch FTI bietet nun einen neuen Tarif für Pauschalurlaub an, mit dem sich Reisen kurzfristig ohne Gebühren stornieren lassen. Ab 1. Februar 2021 sei der Flexplus-Tarif gegen einen Aufpreis in Höhe von drei Prozent des Reisepreises und maximal 300 Euro buchbar, teilte der Veranstalter mit. Damit lassen sich Pauschalreisen bis 15 Tage vor Reiseantritt kostenlos stornieren und bis 14 Tage vorher gebührenfrei umbuchen.

Wer die Option nutzt, der bekommt seine Anzahlung zurückerstattet - jedoch abzüglich des gezahlten Aufpreises. Das Angebot gilt für Reisen bis 31. Oktober 2021. Es ist für Flugpauschalreisen der Veranstaltermarke FTI Touristik sowie für ausgewählte Linienflug-Pakete verfügbar, so FTI.

Tui, Schauinsland Reisen und DER Touristik haben kürzlich vergleichbare Flex-Tarife eingeführt. Die genauen Preise und Bedingungen unterscheiden sich leicht, das Prinzip ist jedoch gleich: Wer etwas mehr zahlt, soll finanziell abgesichert sein, wenn er seine Reisepläne noch kurz vorher ändern möchte.

Mit den Angeboten reagieren die Veranstalter auf die anhaltenden Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie.

(29.01.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.