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Malerische Bucht in Paleokastritsa an der Westküste von Korfu

Malerische Bucht in Paleokastritsa an der Westküste von Korfu

Pauschalreise richtig gebucht Gleiche Leistung, unterschiedliche Preise

Trotz identischer Leistungen gibt es erhebliche Preisunterschiede bei Pauschalreisen.

Im Trend liegen sie ja nicht gerade. Pauschalreisen sind ein bisschen ins Hintertreffen geraten beim Hype um die Schnäppchen von Billigfliegern und Online-Hotelportalen. Jetzt, zur Hauptbuchungszeit, erinnert die Stiftung Warentest aber daran, dass die Hälfte der Urlauber auch dieses Jahr wieder organisiert verreist. Wer pauschal bucht, der darf einen entspannten und sicheren Urlaub erwarten. Und die meisten Familien kommen auch zufrieden zurück, stellten die Tester fest. Trotzdem sollte jeder vergleichen, bevor er bucht. Denn so lässt sich viel Geld sparen.

Die Zeitschrift »test« hat im Januarheft Preise und Leistungen der sechs größten deutschen Reiseveranstalter unter die Lupe genommen. Konkret haben die Tester die Angebote von TUI, Neckermann Reisen, Dertour, FTI, Alltours und Schauinsland-Reisen anhand von 30 Beispielreisen verglichen. Das Ergebnis: Einen besten Anbieter gibt es nicht, wohl aber einen billigsten: Schauinsland.

Online lassen sich die Preise von über 100 Veranstaltern vergleichen
Allerdings, so meldet die Redaktion REISE & PREISE, gibt es insgesamt um die 100 Reiseveranstalter, darunter auch die sogenannten X-Veranstalter, die ihre Angebote nur online vertreiben – darunter auch viele Ableger der Großveranstater. Wer verlässlich die besten Angebote aufspüren möchte, muss einen Preisvergleich anstellen, der alle Veranstalter einbezieht. Verbraucher, so die Redaktion REISE & PREISE, sollten aber darauf achten, dass die Leistungen weitestgehend identisch sind. Unterschiede kann es beispielsweise bei der Verpflegungsleistung (Frühstück/Halbpension) und der Zimmerkategorie geben (z. B. Meerblick/Gartenblick). Auch versuchen einige Anbieter, die Preise zu drücken, indem sie den Transfer zum Hotel ausklammern. Was für Mietwagen-Urlauber optimal ist, entpuppt sich für herkömmliche Pauschalreisende als zusätzlicher Kostenfaktor. Alltours ist der fünftgrößte deutsche Anbieter und gilt – ganz offenbar aufgrund seines Werbeslogans »Alles – aber günstig« - als Preisbrecher der Branche. In Wirklichkeit, so fanden die Tester heraus, liegt das Preisniveau aber im Durchschnitt, nämlich auf Platz vier der sechs Anbieter und damit fast elf Prozent über dem Preisniveau von Schauinsland-Reisen. Auch bei der Weiterempfehlungsrate ist das in Düsseldorf beheimatete Unternehmen Mittelmaß, in puncto Nachhaltigkeit sogar das Schlusslicht. Dertour heißt eine Veranstaltermarke der Rewe-Gruppe, die Nummer drei auf dem deutschen Urlaubsmarkt. Sie entpuppte sich als teuerster Anbieter, was Fachleute aufgrund des sehr individuellen Anreise- und Bausteinkonzepts nicht wirklich verwundert. Die geprüften Reisen waren zwischen 13 und 20 Prozent teurer als der Durchschnitt. Unzufrieden sind die Gäste damit nicht: 92 Prozent würden wieder buchen. Das Engagement für Umwelt und Soziales hält sich laut »test« im mittleren Rahmen.

FTI ist der zweitgünstigste Anbieter im Test, im Mittel waren die Münchner etwa zwei Prozent teurer als Schauinsland. Bei Fernreisen und Reisen für Paare sind sie sogar die billigsten. Die Nummer vier auf dem deutschen Reisemarkt hat allerdings den (relativ) schlechtesten Ruf der großen Sechs, freilich auf hohem Niveau: 75 Prozent bescheinigen FTI »sehr gute Qualität«. Als einziger der sechs untersuchten Anbieter zeigte FTI »deutliche« Mängel im »Kleingedruckten«, etwa bei Vorauszahlung und Storno. Neckermann Reisen heißt die bekannteste deutsche Reisemarke, sie gehört heute zum Thomas-Cook-Konzern. Bei den Preisen landete der Traditionsveranstalter auf Platz drei, bei Familienreisen sogar fast gleichauf mit dem Spitzenreiter. Gemeinsam mit dem Branchenersten TUI genießt Neckermann den besten Ruf unter den Reisefirmen und hat viele Fans. Die Stornogebühren sind die günstigsten: Ab sechs Tagen vor Reisebeginn liegen sie bei 75 Prozent (die Konkurrenz bei 80 bis 90 Prozent).

Den günstigsten Reiseveranstalter gibt es nicht
Schauinsland ist das einzige klassische Familienunternehmen unter den großen Sechs der Reisebranche. Der aus einer Busfirma hervorgegangene Anbieter aus Duisburg hat laut Stiftung Warentest die im Durchschnitt günstigsten Pauschalangebote und liegt im Test bei Familien- und All-inclusive-Reisen elf Prozent unter dem Durchschnitt. Die Kundenzufriedenheit ist hoch, die Nachhaltigkeitsaktivitäten sind allerdings überschaubar.

TUI, die Marke mit dem Smiley-Logo, ist unangefochtener Marktführer bei Pauschalreisen in Deutschland und Europa, jedoch alles andere als ein Schnäppchenportal. Für eine Vielzahl an Servicedienstleistungen (z.B. kostenfreie Stornierung innerhalb von drei Tagen) zahlt der Kunde zwischen zwei Prozent (bei Fernreisen) und zehn Prozent (bei All-inclusive-Reisen) mehr als der Durchschnitt. Den Mehraufwand halten die vielen Stammkunden offenbar für gut angelegt. 95 Prozent würden wieder buchen, 52 Prozent sogar »sehr wahrscheinlich«.

Eins hat allerdings auch die neueste Untersuchung der Stiftung Warentest wieder gezeigt: Es mag zwar den im Durchschnitt günstigsten Reiseveranstalter geben. Eine Garantie dafür, dass genau die gewünschte Reise auch dort am billigsten zu haben ist, gibt es aber nicht. Wer eine Pauschalreise bucht, der sollte also unbedingt vorher vergleichen. Und wer keine Lust hat, selbst viereckige Augen zu bekommen, der kann den Job auch seinem Reisebüro überlassen. Die Reisebüro-Mitarbeiter haben Zugriff auf dieselben Angebote und dieselben Vergleichswebseiten. Wer also ins Reisebüro geht, der muss sich nicht genieren, nach einem solchen Preisvergleich zu fragen. Denn egal, wo man sucht: Wer nicht genau hinsieht, dem wird sonst gern vor allem das empfohlen, was die höchste Provision bringt.

(24.01.2018, srt/rp)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.