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Viele Strände blieben diesen Sommer weitgehend leer. Die Branche hat Hoffnung, dass die Reiselust wieder zurückkehrt

Viele Strände blieben diesen Sommer weitgehend leer. Die Branche hat Hoffnung, dass die Reiselust wieder zurückkehrt

Jahr der Entscheidung Krise von «epischen Dimensionen» im Tourismus

Das Katastrophenjahr 2020 hat die Reisebranche nahezu abgeschrieben. Jetzt geht es ums Überleben in der Corona-Krise und das kommende Jahr. Welche Chancen haben Reisebüros und Veranstalter noch?

Reisewarnungen, verunsicherte Urlauber, Stillstand der Geschäfte und Ärger um Rückerstattung von Kundengeldern: Die Tourismusindustrie erlebt eine nie da gewesene Krise. Das aktuelle Corona-Krisenjahr hat die Branche weitgehend abgeschrieben.

«Das Jahr 2021 wird das Jahr der Entscheidung», sagte Ingo Burmester, Zentraleuropa-Chef von DER Touristik, in einem Gespräch der Deutschen Presse-Agentur mit Vertretern der Branche. Mit einer schnellen Rückkehr zu alter Stärke rechnet die Branche, die bereits durch die Pleite von Thomas-Cook vor einem Jahr durchgerüttelt wurde, nicht. «Eine durchgreifende Erholung der Nachfrage wird es erst geben, wenn ein Corona-Impfstoff da ist. Bis dahin müssen wir die Branche stabilisieren, damit eine massive Welle von Insolvenzen vermieden wird», sagte Burmester.

Hoffnung für die kommenden Jahre

Tourismusexperte Torsten Kirstges von der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven ist zuversichtlich, dass sich das Reiseverhalten der Menschen im kommenden Jahr «wieder ein bisschen normalisiert. Spätestens in zwei, drei Jahren werden Kreuzfahrten wieder boomen, auch Fernreisen wieder gemacht und nachgeholt.» Er geht von aus, dass sich das Reiseverhalten auf mittlere Sicht nicht grundsätzlich verändert.

Doch wie viele Veranstalter und Reisebüros werden bis dahin überleben? Den Unternehmen sind in der Krise nicht nur die Einnahmen weggebrochen. Sie müssen auch das Geld für stornierte Reisen zurückzahlen, sofern Kunden nicht umbuchen oder einen Gutschein akzeptieren. Hinzu kommt die Verärgerung von Kunden, weil es bei der Rückerstattung der Anzahlungen vor allem am Anfang der Corona-Krise Verzögerungen gab.

Umbuchungen statt Neubuchungen - 2020 ist vorbei

«Was gerade mit der Reisebranche passiert, hat im Vergleich zu allen Krisen bisher nahezu epische Dimensionen», berichtete Ralf Hieke, Geschäftsführer des Reisebüros Strier. Ingo Lies, Gründer und Firmenchef des auf nachhaltige Reisen spezialisierten Anbieters Chamäleon steckt nach eigenen Angaben derzeit pro Tag 10.000 Euro aus «unseren Rücklagen» in die Firma. «Dieses Jahr ist weitgehend gelaufen. Jetzt geht es vor allem um 2021. Wir haben aktuell zwar mehr Buchungen für das kommende Jahr als zum gleichen Zeitpunkt 2019 für 2020, es handelt sich aber vor allem um Umbuchungen», berichtete Lies.

Ähnlich sieht das DER-Touristik-Manager Burmester: «Die Nachfrage 2021 wird durch fehlende Vorausbuchungen geringer sein. Die aktuellen Buchungen sind vor allem auf Umbuchungen zurückzuführen.» Er schätzt, dass aktuell etwa 20 Prozent der touristischen Unternehmen intensiv insolvenzgefährdet sind. «Bis 2021 wird die Zahl auf 50 Prozent steigen.»

Reise-Lust weiterhin ungebrochen

Immerhin: Das Interesse an Reisen im kommenden Sommer scheint da zu sein. Nach jüngsten Daten von Travel Data + Analytics (TDA) entfielen in diesem Juli bereits 21 Prozent der Buchungsumsätze auf die Sommersaison 2021. «Der Wunsch zu reisen ist in diesem Jahr da und wird auch im nächsten Jahr da sein», zeigt sich Tui-Cruises-Chefin Wybcke Meier zuversichtlich. «Wir haben schon viele Buchungen im System. Ob alle geplanten Reiserouten so durchführbar sein werden, ist natürlich abhängig vom Gesamtgeschehen zu dem Zeitpunkt.»

Tui Cruises ist aktuell mit drei Schiffen auf Fahrt. «Wir hoffen, spätestens im Frühjahr wieder mit allen sieben Schiffen unterwegs zu sein, mit etwas weniger Auslastung, um unsere Gesundheitskonzepte fortzusetzen und unseren Kunden somit Komfort und größtmögliche Sicherheit zu geben», sagte Meier.

Verunsicherung geht auf die Kappe der Politik

Die Buchungen für die kommende Wintersaison waren nach Angaben von Travel Data + Analytics zuletzt unverändert schwach. Viele Reiseziele vor allem auch Fernreisen seien wegen Reisewarnungen derzeit noch nicht planbar. Die Branche wirft der Politik vor, zur Verunsicherung der Urlauber massiv beigetragen zu haben. «Das Auswärtige Amt entscheidet nicht mehr allein über Reisewarnungen. Ein Ministerium weicht die Äußerungen des anderen auf. Das verunsichert die Kunden», kritisierte Hieke.

Tourismusexperte Kristges sprach von einer Katastrophe: «Dieses Hin und Her mit Reisehinweisen und Reisewarnungen ist tödlich. Die Instabilität in den Empfehlungen hemmt das Reiseverhalten ganz enorm.» Einige Veranstalter haben daraus Konsequenzen gezogen. «Wir richten uns nicht mehr nur nach den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, sondern lassen die Gäste entscheiden, ob sie gegebenenfalls trotz Reisewarnung in ein Gebiet mit nachweislich niedrigem Infektionsgeschehen reisen möchten», berichtete Lies. Alltours überlies zuletzt für Urlaube auf Mallorca und den Kanarischen Inseln den Kunden die Entscheidung.

Wenig Verständnis gibt es für die Äußerungen von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD), die Bundesregierung werde gestrandete Urlauber nicht noch einmal zurückholen. «Das war ein Unding», sagte Kristges. «Die Veranstalter sind ja dazu verpflichtet. Die, die nicht mehr zurückgeholt werden, sind die Individualreisenden.» Auch Burmester betont: «Die Pauschalreise ist die sicherste Reiseform mit einer Insolvenzabsicherung und der Rückholung der Gäste durch den Veranstalter im Krisenfall.»

(16.09.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.