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Statt am Strand zu dösen, unterziehen sich Touristen im Ausland medizinischen Behandlungen

Statt am Strand zu dösen, unterziehen sich Touristen im Ausland medizinischen Behandlungen

Medizintourismus  Zur Operation in ein anderes Land reisen

Große Brüste, ein strahlendes Lächeln, das Wunschkind - immer mehr Menschen reisen dafür ins Ausland.

Stephanie B. war gerade noch im Urlaub auf Mallorca. Jetzt liegt sie gut gebräunt, mit hochgebundenem Haarschopf und einem glücklichen Lächeln in einem Krankenhaus in Prag. Draußen scheint die Sonne, ihr Freund wohnt nur 800 Meter entfernt im Hotel, das Klinikzimmer im Hochhaus aus Glas ist modern und freundlich. Vor der Deutschen liegt ein Termin, auf den sie sich gründlich vorbereitet hat. Sie hat Broschüren bestellt, Webseiten durchforstet, Erfahrungsberichte gelesen. Nur noch 24 Stunden sind es bis zur Operation, von der sie seit Jahren träumt. Die 28-Jährige aus der Nähe von Dresden will sich die Brüste vergrößern lassen.

In Prag sind diese und andere medizinische Leistungen um Einiges günstiger als in Deutschland. Dabei liegt die Klinik gerade einmal zwei Autostunden vom Wohnort der Patientin entfernt. In der Iscare Klinik, wo Stephanie B. sich behandeln lässt, kommen fast alle Patienten aus Deutschland. Rund 70 unterziehen sich dort im Monat einer Schönheits-OP. Dreiviertel aller Webseitenzugriffe kommen von Frauen, 69 Prozent von ihnen sind im Alter zwischen 18 und 34 Jahren, so die Statistik der Klinik.

Stephanie B. ist also nicht nur typisch für die Zielgruppe, sie steht für einen Trend, in dem viele ein boomendes Geschäft sehen. Denn mehr und mehr Deutsche reisen für eine OP in Orte, die man eigentlich als Touristenmagneten kennt. Statt in Prag über die Karlsbrücke zu flanieren, lassen sie sich Magenballons und Silikonpolster einsetzen. Statt in Alicante am Strand zu dösen, unterziehen sie sich Hormonbehandlungen und oder Eizellenverpflanzungen. Statt Moscheen in Dubai zu besichtigen, werden Zähne gerichtet und Augenlinsen getauscht. Der Faktor einer schönen Umgebung, eines spannenden Reiseziels, das auch der Partner gern besucht, kommt gewissermaßen kostenlos zur medizinischen Behandlung obendrauf.

Einschlägige Reisemessen wie die ITB sind längst auf diesen Zug aufgesprungen und bewerben das boomende Segment aktiv. Eine Studie von Visa und Oxford Economics bescheinigt dem Medizintourismus jährliche Wachstumsraten bis zu 25 Prozent. Schon jetzt ist die Industrie weltweit etwa 50 Milliarden Euro wert. Weltbeste Kliniken werden gekürt, Fachkongresse veranstaltet und die Herausforderungen für Hotels erörtert, wenn statt der Sonnenanbeter plötzlich Krebspatienten Zimmer buchen.

Auch Stephanie B. hat die Kosten genau durchgerechnet, bevor sie sich für die Brustvergrößerung in Tschechien entschied. „Die Behandlung geht in Deutschland bei rund fünftausend Euro los, normalerweise liegt sie bei acht- bis neuntausend Euro“, sagt sie. In Prag dagegen würden für die gesamte OP Preise ab 1900 Euro aufgerufen. „Ich konnte Silikonpolster von den besten Herstellern wählen und lag trotzdem bei etwa der Hälfte der Kosten in Deutschland“, berichtet die Patientin. Am Ende gab jedoch das ausführliche Gespräch mit dem Arzt den Ausschlag. „Er hat sich viel Zeit für mich genommen, rund 45 Minuten“, sagt die zweifache Mutter. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass er mir etwas verkaufen will. Schließlich hat er einen Ruf zu verlieren.“

Gesetzliche Bestimmungen beachten

Neben den Kosten spielen vor allem unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen eine Rolle im globalen Wettbewerb um gut zahlende Patienten. Für künstliche Befruchtungen etwa gelten in Deutschland strenge Auflagen: Eizellspenden und Leihmutterschaft sind verboten. Das Paar muss verheiratet sein, die Frau darf nicht über 40, der Mann nicht über 50 Jahre alt sein. Die so gezeugten Kinder haben zudem ein Recht darauf, Auskunft über ihre biologischen Eltern zu bekommen. Viele gehen da lieber in Länder mit liberaleren Gesetzen.

Die meisten Deutschen allerdings trennen sich nur ungern von den Standards zuhause. So wertet zumindest die Techniker Krankenkasse (TKK) die Ergebnisse einer Studie von 2010. Nur 30 Prozent der Versicherten ohne Auslandserfahrung könnten sich vorstellen, künftig medizinische Behandlungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen. Diejenigen, die bereits einmal im Ausland waren, seien jedoch sehr zufrieden. Fast drei Viertel der 40000 Befragten gab an, sich „ganz bestimmt“ noch einmal in einem anderen europäischen Land behandeln zu lassen. Weitere 23 Prozent antworteten mit „eher ja“. Nur vier Prozent würden die Behandlung im Ausland nicht wiederholen.

Sprachbarrieren und mangelnde Qualitätsnachweise bilden für die TKK-Befragten die größte Hürde. Das haben auch die Anbieter in Prag erkannt und spezielle Agenturen für Dolmetscherdienste und die Abwicklung der Formalitäten eingeschaltet. Viele Kliniken legen zudem teure TÜV-Zertifikate vor, um die Qualität ihrer Behandlungen nachzuweisen. Freilich können sich interessierte Kunden vor allem auf aufwendig gestalteten Webseiten informieren, Erfahrungsberichte aus erster Hand sind vergleichsweise selten.

Auch Carsten F. aus Friesland entschied sich für eine Operation in Prag. Am Tag zuvor wurde ihm ein Magenballon eingesetzt, jetzt geht es zurück nach Deutschland. „Ich habe keine Schmerzen, aber ein merkwürdiges Druckgefühl“, berichtet der 57-Jährige. Der Geschäftsmann probierte über Jahre hinweg alle üblichen Diäten: „Doch mein Übergewicht wurde immer mehr zum Gesundheitsrisiko.“ Als er die Entscheidung getroffen hatte, dauerte es von der ersten Email an eine Agentur in Prag bis zum Operationstag vier Monate. „Vielleicht hätte ich sogar eine Kostenübernahme durch die Kassen hinbekommen“, sagt er. Am Ende hat er die Rechnung für die tschechische Klinik einfach selbst bezahlt, das deutsche Antragsverfahren war ihm zu kompliziert.

(07.06.2018, srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.