fbpx
Das beliebte Bali dient als Vorbild für die Erschließung anderer Inseln - darunter Lombok

Das beliebte Bali dient als Vorbild für die Erschließung anderer Inseln - darunter Lombok

Indonesien-Urlaub Umweltschützer gegen Mega-Urlaubsresort auf Lombok

Die Regierung in Indonesien will den Tourismussektor ausbauen ohne die Bewohner zu fragen.

Viele Bali-Urlauber kennen die Nebeninsel Lombok von Kurztrips. Beschaulicher und unberührter als die turbulente Schwester, lockt das indonesische Eiland bislang vor allem Surfer und Vulkanfans, die den mächtigen Gunung Rinjani besteigen.

Schon im nächsten Jahr aber plant die Regierung in Indonesien die Fertigstellung eines Mega-Tourismusprojekts auf Lombok, das bereits für heftige Kontroversen sorgt: Das Mandalika Resort. UN-Experten und Anwohner sprechen von Land Grabbing, Zwangsräumungen und Einschüchterung.


 TIPP:  Balis wilder Norden & die autofreien Gilis


Der Plan der Regierung in Indonesien

Und das ist erst der Anfang: Die Behörden wollen insgesamt zehn «neue Balis» erschaffen, um mehr Urlauber ins Land zu locken und der berühmten Insel Konkurrenz zu machen. Diese Strategie hatte Präsident Joko Widodo schon 2016 angekündigt.

Im vergangenen Jahr gab es Kritik von Umweltschützern, weil auf Rinca Island ein Safari-Park entsteht, in den einige der letzten Komododrachen integriert werden sollen. Im Visier sind zudem etwa die Stadt Lubuan Bajo auf Flores, der weltbekannte Borobodur-Tempel auf Java und der Lake Toba auf Sumatra. Auch wenn derzeit der Tourismus im ganzen Land noch wegen der Corona-Pandemie am Boden liegt - danach will der Inselstaat in puncto Fremdenverkehr voll durchstarten.

Mandalika, das klingt nach Exotik, tropischen Cocktails und Wellness-Massagen in märchenhafter Atmosphäre. Und genau das sollen die Luxushotels in dem mehr als 1000 Hektar großen Areal auf Lombok bieten. Auch Freunde des Motorsports kommen auf ihre Kosten: Schon im kommenden Jahr ist die Eröffnung einer pompösen Rennstrecke für die MotoGP geplant. Zudem: Einkaufsmöglichkeiten, Top-Restaurants, eine Lagune und noch mehr.

Vertreibung und Einschüchterung

Das drei Milliarden-Dollar-Projekt (rund 2,5 Milliarden Euro) soll in den nächsten fünf Jahren immerhin eine halbe Million Arbeitsplätze schaffen. Leidtragende sind aber wie so oft jene Menschen, die traditionell in der Region gelebt haben und die ihre Grundstücke räumen mussten, um Platz zu schaffen.

«Sie haben uns nicht einmal gefragt», sagt ein Anwohner aus dem Örtchen Kuta Village der Deutschen Presse-Agentur. «Sie sind einfach gekommen und haben uns zur Räumung gezwungen. Aber sie müssen für unser Land zahlen.» Bisher habe er keine finanzielle Kompensation erhalten. Diejenigen, die unter diesen Bedingungen nicht gehen wollten, seien von Sicherheitsbeamten eingeschüchtert worden, erzählt der Indonesier.

Auch die Vereinten Nationen hat das Projekt «Mandalika Special Economic Zone» schon auf den Plan gerufen. Vor einigen Wochen veröffentlichten UN-Menschenrechtsexperten eine Erklärung, in der sie die Regierung in Jakarta eindringlich aufforderten, die Rechte der Anwohner zu achten. «Farmer und Fischer wurden von ihrem Land vertrieben und mussten die Zerstörung ihrer Häuser, Felder und Wasserquellen sowie ihrer kulturellen und religiösen Stätten erdulden», sagte Olivier De Schutter, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte.

Indonesische Tourismusbehörde weist Vorwürfe zurück

«Glaubwürdige Quellen haben herausgefunden, dass Menschen Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt und ohne Entschädigung von ihrem Land vertrieben wurden», so De Schutter weiter. Das staatliche Unternehmen Indonesia Tourism Development Corporation (ITDC), das für die Entwicklung von Mandalika verantwortlich ist, habe dennoch bisher nicht versucht, die Landstreitigkeiten beizulegen. «Eine großangelegte Tourismusentwicklung, die die Menschenrechte mit Füßen tritt, ist mit dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung grundsätzlich nicht vereinbar», hieß es weiter.

Die Regierung wies die Vorwürfe als falsch und völlig übertrieben zurück. Das Resort werde den Einheimischen zugute kommen, betonte Miranti Rendranti, eine ITDC-Sprecherin. «Wir können garantieren, dass die Entwicklung von Mandalika im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht und die Menschenrechte und der Umweltschutz berücksichtigt werden.»

Betroffene auf Lombok stellen die Geschehnisse anders dar. Darunter Damar, der nur für 3300 seiner insgesamt 5600 Quadratmeter Grundeigentum entschädigt wurde. Als er ein Schild aufstellte, auf dem er eine faire Vergütung forderte, kam die Polizei. Sie habe gedroht ihn anzuzeigen, wenn er die Bedingungen nicht akzeptiere, erzählt er. «Was hätte ich tun können? Ob ich das Angebot annahm oder nicht, man hätte mich sowieso zur Räumung gezwungen.» Und noch etwas macht ihn wütend: «Sie haben nicht einmal Menschen aus der Region für die Bauarbeiten angestellt.»

Alles sei ohne Vorwarnung passiert, erzählt Muhammad Amin, der sich als Aktivist für eine gerechte Behandlung der Menschen einsetzt. «Die sind plötzlich in die Dörfer gekommen und haben Schilder aufgestellt, auf denen stand, dass das Land jetzt der ITDC gehöre und die Dorfbewohner gehen müssten.» Fischern sei es verboten worden, in den Gewässern der Region weiter ihre Netze auszuwerfen. «Das ist die Wurzel der Wut», meint Amin. «Zugegeben, manche Leute unterstützen das Mandalika-Projekt - aber die sind entweder nicht direkt betroffen, oder sie sind fair entschädigt worden.»

(09.06.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.