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Finnland, Finnen

 

Finnland, Finnen

Happy im Norden Was die Finnen so glücklich macht

Warum die Finnen laut »Weltglücksreport« die glücklichsten Menschen der Welt sind.

1. Brüderliche Rivalität: Am glücklichsten, sagt man, sind die Finnen, wenn sie die Schweden schlagen. Die Nachbarn sind wie Geschwister: Sie lieben sich, doch messen sich in allem. Die lustigsten finnischen Witze handeln von Schweden. Beim Eishockey zählt ein Sieg doppelt, wenn er gegen Schweden errungen wurde. Dabei treiben sich die Nachbarn gegenseitig zu Hochleistungen.

2. Natur: Finnland ist das Land der Wälder und Seen. Rund 80 Prozent der Landesfläche sind davon bedeckt. Da kann man tief durchatmen, das macht den Kopf frei. Die kleine Flucht aus dem Alltag verbinden die Finnen gern mit Beerenpflücken und Pilzesammeln.

3. Weiße Nächte: So dunkel der Winter ist, die hellen Sommernächte machen ihn vergessen. Wenn die Tage endlos sind und das Licht weiß wird, sind die Finnen voller Energie. Nicht umsonst werden die meisten Babys neun Monate nach der Sonnenwend-Feier geboren.

4. Vertrauen: Während viele Deutsche erstmal grundsätzlich skeptisch sind, vertrauen die Finnen darauf, dass andere schon das Richtige tun werden. Das gilt auch für den Staat. Für soziale Sicherheit, kostenlose Bildung und ein Gesundheitswesen auf hohem Niveau akzeptieren sie auch hohe Steuern.

5. Finanzielle Sicherheit: Die finnische Wirtschaft kommt gerade aus einem Tief. Trotz Jobverlusten ging es den Menschen aber nicht wirklich schlecht: Einer Statistik zufolge sind Arbeitslose hier besser gestellt als im Rest der EU. Nirgendwo ist ihr Armutsrisiko geringer - dank staatlicher Hilfen.

6. Frauenpower: Finnland gab Frauen 1906 als erstes Land Europas das Recht zu wählen. Heute ist Gleichstellung kaum noch eine Frage: Finnische Frauen arbeiten in der Regel Vollzeit, das Pronomen »hän« bedeutet zugleich »er« und »sie«.

7. Sauna: Sauna ist in Finnland Lebensart und hilft, Geist und Körper zu entspannen. Die 5,5 Millionen Finnen sollen etwa 3 Millionen Saunen besitzen. So relaxed kann man nur glücklich sein.

8. Kaffee: Nirgendwo trinken die Menschen mehr Kaffee als in Finnland. Die schwarze Brühe soll wegen der geförderten Produktion bestimmter Hormone zufrieden stimmen können, haben Analysen ergeben. Einen ähnlichen Effekt sagt man auch dem Salmiak-Lakritz nach, das es in Finnland überall gibt.

9. Alleinsein: Das genießen die Finnen oft richtig. Sie haben sogar ein Wort für das Gefühl, wenn man sich abends allein und in Unterwäsche zu Hause einen Drink genehmigt - ohne den Druck, unbedingt ausgehen zu müssen: »Kalsarikännit«. Die finnische Version von »Hygge«.

10. Sisu: Eine mentale Eigenschaft, die angeblich nur die Finnen haben. Sisu ist ein Mix aus Beharrlichkeit, Zähigkeit, Kampfgeist, Sturheit und Geduld. Nie aufgeben, lautet die Devise.

(16.03.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.