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Der finnische Flughafenbetreiber Finavia hat am Airport Helsinki-Vantaa einen Toilettenbereich für Vierbeiner eingeführt

Der finnische Flughafenbetreiber Finavia hat am Airport Helsinki-Vantaa einen Toilettenbereich für Vierbeiner eingeführt

Finnland Helsinki führt Flughafentoiletten für Tiere ein

Wer sich mit seinem Hund am Flughafen aufhält, hat oft ein Problem: Wohin mit dem Vierbeiner, wenn er mal muss? Der Airport Helsinki hat jetzt vorgesorgt.

Auf dem Flughafen von Helsinki haben nun auch Tiere ihr stilles Örtchen: Der finnische Flughafenbetreiber Finavia hat an dem Airport Helsinki-Vantaa zwei Toilettenbereiche für Vierbeiner geschaffen.

Damit reagiere man auch auf Anfragen von Passagieren, wo ihre Haustiere auf dem Gelände am besten ihre Notdurft verrichten könnten, sagte eine Finavia-Sprecherin. Die Antwort der Finnen: ein Toilettenraum in dem Teil, in dem Flüge nach außerhalb des Schengenraums abheben, sowie ein weiterer vor einer anderen Abflughalle.

Bereiche, in denen sich Haustiere erleichtern können, sind noch eine ziemliche Seltenheit in nordeuropäischen Flughäfen», so die Sprecherin. Ganz neu sei die Idee aber nicht: In den USA etwa seien solche Orte vorgeschrieben, damit sich Service-Tiere von Passagieren - dazu zählen zum Beispiel Blindenhunde - erleichtern könnten.

Zuerst hatte der finnische Rundfunksender Yle über die neuen Toiletten berichtet. Nach Informationen des Senders sind unter den Reisenden auf Helsinkis Flughafen jährlich mehr als 10.000 Hunde.

(17.01.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.