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REISE und PREISE

Foto##Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

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Ferienwohnungen Im Ausland maximal 20 Prozent anzahlen

Es hat endlich geklappt: Eine Ferienwohnung im Ausland wurde nach langer Suche gefunden. Doch die Buchung ist mit einer hohen Anzahlung verbunden. Dann sollten bei den Reisenden die Alarmglocken läuten.

Bei der Buchung einer Ferienwohnung im Ausland sollten Urlauber nie mehr als 10 bis 20 Prozent des Preises anzahlen. Die übrige Summe werde am besten erst vor Ort beglichen, rät die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Es habe schon Fälle gegeben, bei denen die gebuchte Wohnung gar nicht existierte oder diese bereits belegt war. Generell rät Fischer-Volk gerade bei Buchungen im Ausland zu Wachsamkeit. Wem bei einem Angebot Zweifel kommen, der sollte ein wenig recherchieren, bevor er bucht. Häufig gibt es ein regionales Fremdenverkehrsamt oder ein Tourismusbüro, bei dem Urlauber nachfragen können, ob die fragliche Ferienimmobilie oder deren Anbieter bekannt und vor allem seriös sind. Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist vor der Buchung ratsam.
 
Bei Problemen vor Ort kann es für Urlauber kompliziert werden, zu ihrem Recht zu kommen. Es gilt Landesrecht, sofern im Vertrag nicht die Geltung deutschen Rechts vereinbart wurde. Möglicherweise brauche man einen im Landesrecht kundigen Anwalt, sagt die Expertin. Und das wird teuer. Erschwerend hinzu kommt die Landessprache: Wer sie nicht spricht, kann mögliche Mängelansprüche nur schwer kommunizieren.
 
(01.11.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.