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Oliver Kühn, REISE & PREISE-Chefredakteur, zur aktuellen Lage: Reisen nach Corona

Oliver Kühn, REISE & PREISE-Chefredakteur, zur aktuellen Lage: Reisen nach Corona

Zuversicht trotz Corona

Liebe User, Leserinnen und Leser,

innerhalb weniger Wochen hat uns ein Virus aus allen Träumen gerissen. Anfangs waren wir in der Redaktion bemüht, uns auf die Situation einzustellen; u. a. wurde eine Reportage aus Fernost gestrichen, stattdessen ein Beitrag aus Afrika ins Heft genommen. Dann flatterten zunächst täglich, später stündlich neue Reisewarnungen und Einreisestopps ins Haus. Airlines annullierten Flüge im Stundentakt. Am Ende wurden die Grenzen fast aller Länder faktisch geschlossen. Die gesamte Reisewelt kollabierte innerhalb von wenigen Tagen.

Lange trieben die Medien die verunsicherten Menschen wie eine Herde Schutzbefohlener vor sich her. Durch eine Nachrichtenwelt, die von Schreckensmeldungen über Neuinfizierte und Tote beherrscht wurde. Zahlen über inzwischen Gesundete indes blieben außen vor. Das hat sich mittlerweile geändert, aber Zuversicht zu verbreiten war noch nie die Stärke der Medienlandschaft.

Im Augenblick ist Besonnenheit das Gebot der Stunde. Aber mit jedem Tag sozialer Distanzierung wachsen der Freiheitsdrang und die Sehnsucht nach Begegnungen – und Reisen.

Die Selbstheilungskräfte des Tourismus sollten nicht unterschätzt werden. Ob 9/11, der Tsunami oder die Sars-Pandemie von 2003 (Vorgänger von COVID-19) – die Lust am Reisen kehrte immer schnell zurück. Wir haben uns daher entschlossen, Sie weiter mit spannenden Reportagen, Reisetipps und detaillierten Länderspecials zu versorgen. Die Reisewelt wird nach Corona eine andere sein – auch in positiver Hinsicht. Schon jetzt deutet vieles darauf hin, dass einige Airlines dauerhaft am Boden bleiben und die Anzahl der Kreuzfahrttouristen zurückgehen wird. Für unter Overtourism leidende Ziele wie Venedig, Phuket und Machu Picchu wäre das nicht das Schlechteste.

Schalten Sie Fernseher und Internet doch in den nächsten Tagen einfach mal aus, legen die Tageszeitung beiseite, ziehen sich mit dieser Ausgabe zurück und träumen gemeinsam mit REISE & PREISE von der Zeit danach.

Bleiben Sie gesund und freuen sich auf zukünftige Reiseerlebnisse.

Wir danken Ihnen für Ihre Treue.


Herzlichst, Ihr Oliver Kühn



Wichtige Mitteilung: Das neue REISE & PREISE (2. Quartal 2020) erscheint am 5. Mai im Zeitschriftenhandel, wir bitten um Verständnis - im Online-Shop sofort!

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.