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Ist das Bett in einer Kreuzschiffkabine nur schwer zu erreichen, kann dies eine Reisemangel sein. In einem Fall bekam eine Klägerin fünf Prozent des Reisepreises erstattet

Ist das Bett in einer Kreuzschiffkabine nur schwer zu erreichen, kann dies eine Reisemangel sein. In einem Fall bekam eine Klägerin fünf Prozent des Reisepreises erstattet

Reiserecht Bett schwer erreichbar - Kreuzfahrtgast bekommt Geld zurück

Beim Verlassen des Bettes jedes Mal den Mitreisenden wecken zu müssen, ist nervig - gerade in einer engen Kreuzfahrtkabine. Kann die Reederei etwas dafür? Manchmal schon, zeigt ein Gerichtsurteil.

Kreuzfahrt mit Hindernissen: Wenn eines der Betten in einer Zweier-Kabine nicht unmittelbar zugänglich ist, kann der Gast ein wenig Geld zurückverlangen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Urlauberin erst ein anderes Bett durchqueren oder sich an diesem vorbeiquetschen muss, wie ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zeigt (Az.: 2-24 S 216/18).

Im verhandelten Fall konnte die Klägerin ihr Bett nur über einen schmalen Spalt am Fußende des anderen Bettes erreichen - nach Ansicht des Gerichts ein Reisemangel. Denn die Betten in einer Kabine für zwei Personen müssten so angeordnet sein, dass beide Reisende ihre Betten ohne Mühen beziehen und verlassen können - ohne den anderen zu wecken. Ein kleiner Spalt genüge dafür nicht.

Das Landgericht sprach der Klägerin eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu: 343,80 Euro bei einem Reisepreis von 6876 Euro.

(21.01.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.