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Reiserecht Reaktorunglück berechtigt zurStornierung einer Reise

Ein Reaktorunglück wie das in Fukushima berechtigt Kunden, eine gebuchte Reise in die betreffende Region zu stornieren und den gezahlten Reisepreis vollständig zurückzufordern.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen war in den Tagen und Wochen nach dem Unglück in Japan eine gesundheitliche Gefährdung von Reisenden nicht auszuschließen, wie die »Monatsschrift für Deutsches Recht« (Heft 3/2013) berichtet. Laut Urteil sei es nicht erforderlich gewesen nachzuweisen, dass zu diesem Zeitpunkt eine »überwiegende Wahrscheinlichkeit« für eine erhebliche Gefährdung bestanden habe (Az.: 2 U 41/12).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage von Reisenden in vollem Umfang statt. Die Kläger hatten eine Reise nach China, Südkorea, Vietnam und Thailand gebucht. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima stornierten sie die Reise und verlangten die Rückerstattung des Reisepreises von gut 8000 Euro. Anders als der Reiseveranstalter und das Landgericht Bremen sah das OLG die Forderung in vollem Umfang als begründet an. Den Klägern sei die Reise nicht mehr zumutbar gewesen. Denn gesundheitliche Schäden durch radioaktive Strahlungen hätten zum Zeitpunkt der Stornierung nicht ausgeschlossen werden können.

(10.04.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.