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Reiserecht Hafen nicht angelaufen - Nurwenig Geld zurück

Kreuzfahrt-Urlauber können nur auf eine Teilentschädigung hoffen, wenn auf ihrer Reise ein einzelner Hafen nicht angelaufen wurde. So entschied das Amtsgericht Rostock.

Wird ein einzelner Hafen nicht angelaufen, entwertet das nicht den Charakter einer zweiwöchigen Kreuzfahrt. Passagiere erhalten deshalb nur einen Teil des Reisepreises für die betreffenden Tage zurück, entschied das Amtsgericht Rostock (Aktenzeichen: 47 C 381/11). Weitergehende Forderungen seien unbegründet, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall hatten die Kläger eine Kreuzfahrt nach Norwegen, Island und Schottland gebucht. Eine Station sollte Reykjavik sein. Dort war ein Aufenthalt von einer Nacht geplant. Wegen schlechter Windverhältnisse entschied der Kapitän, den Hafen nicht anzulaufen. Die Kläger forderten wegen des fehlenden Aufenthalts eine Reisepreisminderung in Höhe von zwei Tagesreisepreisen. Sie argumentierten, Hauptbestandteil der Nordeuropareise sei Island und vor allem Reykjavik gewesen.
Das Gericht wies die Klage ab. Über die freiwillig von der Reederei gezahlte Summe von 450 Euro hinaus gebe es keinen weiteren Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Der Charakter der Reise sei durch das Nichtanlaufen eines Hafens nicht verloren gegangen. Die 14-tägige Seereise habe zu mehreren Häfen geführt, die allesamt angelaufen wurden. Zudem hätten die Passagiere an den beiden Tagen Leistungen auf dem Schiff in Anspruch genommen.

(23.08.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.