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Reiserecht Veranstalter muss Risiken nennen -auch bissige Hunde

Reiseveranstalter müssen auf besondere Gefahren hinweisen, die für Urlauber nicht ohne weiteres erkennbar sind - das gilt auch für das Risiko, von einem Hund gebissen zu werden.

Reiseveranstalter sind dazu verpflichtet, Touristen auf besondere Gefahren aufmerksam zu machen. Und das können auch bissige Hunde sein, denen man auf einem Ausflug begegnen kann, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Aktenzeichen: 5 U 1354/10). Verstößt der Veranstalter dagegen und wird ein Tourist von dem Hund angegriffen und verletzt, ist das ein Reisemangel. Der Urlauber hat Anspruch auf Schmerzensgeld, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem Fall hatte der 72-jährige Kläger eine Reise in die Türkei gebucht. Zu den Reiseleistungen gehörte ein Ausflug per Bus, bei dem es einen Stopp auf einem Parkplatz vor einem Juweliergeschäft gab. Der Kläger wurde am Rand des Parkplatzes von einem dort angeketteten Wachhund angefallen, stürzte und verletzte sich so schwer, dass er sofort nach Deutschland zurücktransportiert werden musste. Dort litt er noch mehrere Monate unter Dauerschmerzen und verlangte deshalb 3000 Euro Schmerzensgeld.

Zu Recht, entschied das Gericht. Denn auf eine nicht erkennbare Gefahr müsse hingewiesen werden, etwa durch ein Warnschild. Das sei hier erst nach dem Unfall passiert. Dass auch beim Verlassen des Busses nicht auf die Wachhunde aufmerksam gemacht wurde, sei ein Verschulden, für das der Veranstalter hafte. Das Argument, der Kläger habe eine Mitschuld, weil er unnötigerweise ängstlich vor dem Hund zurückgewichen sei, akzeptierten die Richter nicht.

(21.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.